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Lüneburg und Wolfenbüttel bleiben Außenstellen der Infrastrukturgesellschaft

LÜNEBURG. Der Bund wird ein Fernstraßenbundesamt und eine Bundesfernstraßengesellschaft gründen. Er übernimmt damit spätestens ab 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung für die Bundesautobahnen und weitere Bundesfernstraßen.

Die Standorte in Lüneburg und Wolfenbüttel werden vorläufig als Standorte der neuen Infrastrukturgesellschaft erhalten. Das geht aus dem Standortkonzept des Bundes hervor.

„Nach jetzigem Stand ist es so, dass die beiden Außenstellen in Lüneburg und Wolfenbüttel voraussichtlich bis zur Fertigstellung der A39 erhalten bleiben. Deshalb geht es jetzt noch darum, welche langfristige Lösung für die Beschäftigten an diesen Standorten gefunden wird. Ich werde darauf drängen, dass es auch hier zu keinen Härten gegenüber den Mitarbeitenden kommt,“ erklärt dazu die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und regional zuständige Abgeordnete Kirsten Lühmann.

„Mit der regionalen Aufstellung der Infrastrukturgesellschaft wird sichergestellt, dass die Kompetenz und Kenntnis der Situation vor Ort erhalten bleibt. Das ist bei der Umsetzung künftiger Planungs- und Bauvorhaben von entscheidender Bedeutung“, so Lühmann.

Das vom Bundesverkehrsminister vorgestellte Standortkonzept zur Infrastrukturgesellschaft Autobahn wurde von der Verkehrsministerkonferenz einstimmig angenommen. Insgesamt stelle sich der Vorschlag regional ausgewogen dar, erläutert die verkehrspolitische Sprecherin: „Mit zehn Niederlassungen und zunächst 38 Außenstellen ist sichergestellt, dass die Kompetenz vor Ort erhalten bleibt. Durch die Entscheidung, das neue Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig anzusiedeln, wird der Osten gestärkt. Auf Untergesellschaften wurde verzichtet.“

Bei der Entscheidung über die Errichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr haben für die SPD die Belange der Beschäftigten immer an erster Stelle gestanden. „Dazu gehört auch ganz klar die Wahrung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorten und die Vermeidung von unnötigen Härten bei der Standortentscheidung. Das Konzept des Bundesverkehrsministeriums mit zehn Niederlassungen und langfristig 30 Außenstellen berücksichtigt das“, so Lühmann. Insbesondere wurde auch klargestellt, dass der Bund nicht wechselbereite Beschäftigte im Rahmen der Möglichkeiten weiterbeschäftigen wird und dass die Weiterverwendung grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort erfolgt.

Insgesamt sei das Konzept eine gute Grundlage für weitere Schritte, erläutert Lühmann. „Die wichtigsten Entscheidungen für die Beschäftigten und die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft stehen jedoch noch an. Dazu zählen zum Beispiel die Tarifverträge und die Gesamtstruktur. Hier gilt es sowohl die Beschäftigten als auch den Deutschen Bundestag eng einzubinden. Dann kann und wird diese große Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gelingen und so die Mobilität auf den Straßen in Deutschland verbessern.“

PR

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