Samstag, 12. Oktober 2024

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Studie zeigt: Pflegende Angehörige haben Informations- und Aufklärungsbedarf

CELLE.  Eine Studie des Umfrageinstituts forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt: Pflegende Angehörige erleben die Antragstellung und die Phase bis zur Feststellung des Pflegegrades als sehr belastend. Sie fühlen sich unsicher und wenig informiert. Zudem nutzen sie Beratungsangebote eher selten.

Mit der Pflegereform vor gut einem Jahr wurde neben den fünf Pflegegraden ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Welche Erfahrungen pflegende Angehörige und Fachleute aus der Pflege damit machen, untersuchte forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen. Das Umfrageinstitut führte Befragungen in drei Fokusgruppen durch. Bei den meisten Teilnehmern besteht dringender Informations- und Aufklärungsbedarf.

Als wichtige Informationsquelle nannten die Befragten das Internet. Dort bereitgestellte Informationen wurden als unüberschaubar und eher verwirrend eingeschätzt. Übereinstimmend äußerten Angehörige von Pflegebedürftigen den Wunsch, von Pflegekassen und Krankenhäusern aktiv beraten zu werden. Die Studie macht auch deutlich, dass bestehende Beratungsangebote ihre Zielgruppe häufig nicht erreichen. Die Mehrheit der befragten Angehörigen kannte Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte nicht oder nutzte sie nicht. Auch wussten sie oft nichts über Beratungsgutscheine der Pflegekassen für eine Beratung. Kritik gab es außerdem an den Formularen der Pflegekasse, die oftmals unverständlich und zu komplex sind. Hier wünschten sich die Befragten beim Ausfüllen der Anträge mehr Unterstützung von den Kassen.

Sehr viel Unsicherheit besteht auch rund um die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Viele Befragte befürchteten, in diesem Prozess in eine Prüfungssituation zu geraten. Die Angehörigen wussten nicht, wie sie sich und die Pflegebedürftigen auf den Termin vorbereiten sollten.

Den Begutachtungstermin selbst und das Gespräch mit den Gutachtern erlebte die Mehrheit der Befragten jedoch als angenehm. Auch das neue Begutachtungsverfahren bewerteten sie positiv. Das neue Verfahren berücksichtigt beim Ermitteln des Pflegegrades die individuellen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen und nicht mehr den Pflegeaufwand in Minuten.

Fazit: Wer bei der Antragstellung und bei der Begutachtung von Pflegeexperten unterstützt wurde, ist deutlich weniger belastet und konnte mit dem Verfahren besser umgehen als Menschen ohne Unterstützung. Teilnehmer, die eine Beratung genutzt hatten, empfanden diese als wichtige Orientierungshilfe und erhielten dadurch einen guten Überblick über den Anspruch von Pflegeleistungen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.

PR

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