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Die Kreisverwaltung hat geantwortet: „116.272,42 € Kosten für den Aufenthalt des tatverdächtigen Flüchtlings in nur zwei Jahren“

Landkreis CELLE. Die Kreisverwaltung beantwortete die Anfrage der AfD-Fraktion zu einem tatverdächtigen Flüchtling aus Guinea. Ihm wird vorgeworfen am 02. Dezember 2017 einen blutigen Angriff auf eine 22-jährige Cellerin verübt zu haben. Nach Auskunft der Verwaltung war der Mann am 28.03.2016 über Spanien nach Deutschland eingereist. Seinen Asylantrag hat er – ein halbes Jahr später – am 22.09.2016 gestellt. Eine Ablehnung erfolgte am 13.01.2018. 

Im Januar 2017 wurde vom Kreisjugendamt ein Altersgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Altersdiagnostik wurde dem Kreisjugendamt im Juni 2017 mitgeteilt. Im Gutachten zur Altersdiagnostik heißt es, dass der Untersuchte „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit über 18 Jahre alt ist“. Damit war seine Volljährigkeit zum Tatzeitpunkt bereits festgestellt worden. Dieser Umstand war dem Mann aus Guinea wohl nicht bekannt, sonst hätte er gegenüber der Mordkommission vielleicht nicht behauptet, dass er erst 17 Jahre alt ist. Die Beamten gaben daraufhin ein anthropologisches Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis des Gutachtens: Der Verdächtige war zum Tatzeitpunkt mindestens 26 Jahre alt.

Warum der tatverdächtige Flüchtling seinen Asylantrag in Deutschland und nicht in Spanien –  nach dem geltenden EU-Recht – gestellt und warum er spätestens nach der Feststellung der Volljährigkeit, im Juni 2017 nicht nach Spanien ausgewiesen wurde, sei für die AfD nicht nachvollziehbar „Die AfD-Fraktion wird bei der Verwaltung auf jeden Fall nachfragen, um diesen Sachverhalt noch weiter aufzuklären“, sagt der Fraktionsgeschäftsführer Anatoli Trenkenschu.

Erschreckend hoch seien die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Verdächtigen im Landkreis Celle in nur zwei Jahren angefallen sind. Nach Auskunft der Verwaltung betrugen die Gesamtkosten 116.272,42 €. „Das ist einfach Wahnsinn, was hierzulande mit den Steuergeldern passiert. Wie viele Jahre muss hier ein „Normalverdiener“ arbeiten, um dieses Geld anzusparen?“ so Trenkenschu.

„Die verfehlte utopische Asylpolitik der CDU-Kanzlerin, wie man an diesem Beispiel gut sieht, ist einfach unbezahlbar. Das in unserem Grundgesetz verankerte Recht auf ein politisches Asyl wird ständig durch Unberechtigte missbraucht“, ergänzt der AfD-Kreistagsabgeordnete Frank Pillibeit.

PR

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