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AfD Hambühren gegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

HAMBÜHREN. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses in Hambühren hat sich die AfD gegen eine Refinanzierung der Straßenausbaubeiträge über die Erhöhung der Grundsteuer ausgesprochen. Grund hierfür sei der fehlende sachliche Beleg, dass die Finanzierung über die Grundsteuer gerechter ist als das bisherige Modell.

„Wir haben es uns bei der Entscheidungsfindung bestimmt nicht leicht gemacht. Denn die Verlockung ist sehr groß, dem populistischen Marktgeschrei der Verteilung der Kosten auf breite Schulter zu folgen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD Hambühren Christian Zahl. „Die Hoffnung, dass es durch die Finanzierung über die Grundsteuer in der Summe billiger wird, ist mit Ausnahme von Einsparungsmöglichkeit in der Verwaltung ein Irrglaube. Die entstehenden Kosten ändern sich in der Summe hierdurch nicht und werden so oder so vom Bürger bezahlt“, erklärt Zahl. Nach dem bisherigen Modell werden die Kosten zum einen Teil über den allgemeinen Gemeindeanteil, zum anderen über die Beiträge bezahlt. Das Verhältnis ist dabei abhängig von der Klassifizierung der Straße, als auch von ihrem Zustand.

„Sicherlich kommt bei jedem das Gefühl von ‚Ungerechtigkeit‘ auf, wenn er einen Beitragsbescheid erhält. Bezahlen möchte keiner von uns gerne. Dabei wird oft übersehen, dass auch die Gemeinschaft einen nicht unerheblichen Anteil an den Kosten trägt“, erklärt Zahl. Da sich die Kosten nicht ändern, sei dies keine Frage möglicher Einsparungen. Es bleibe nur die grundsätzliche Frage, wieviel direkten Eigenanteil der Bürger dabei tragen soll. „Jeder, der ein Grundstück erwirbt, weiß, dass damit Verpflichtungen und Kosten verbunden sind. Für die Planung der Finanzierung ist jeder selbst verantwortlich ist. Wenn z.B. das Dach erneuert werden muss, ist auch hier der Bürger selber verantwortlich.“ Anders als beim Dach stelle eine Straße ein gemeinsam genutztes Gut dar. Der Grundstücksbesitzer werde daher auch nur mit einem Teil der entstehenden Kosten belastet und nicht mit den Gesamtkosten.

„In dem Antrag der SPD wird pauschalisiert, dass es durch die Finanzierung über die Grundsteuer zu einer gerechteren Verteilung kommt. Allerdings wird nicht begründet, anhand welcher Kriterien diese vermeintlich gerechtere Verteilung festgemacht wird.“ Die Grundsteuer wird auf Basis des sogenannten Einheitswertes berechnet. Die Ermittlung des Einheitswertes hat sich in den Jahren mehrmals geändert, der einmal ermittelte Wert hat jedoch Bestand. Hierzu fragt Zahl „wenn zwei vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet werden und die sich so ergebende Grundsteuer um den Faktor 2-3 abweicht, wie kann das dann gerechter sein? Die eine Ungerechtigkeit durch eine andere abzulösen, scheint mir nicht zielführend zu sein“, so Zahl. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil im April das Verfahren zur Ermittlung der Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. „Auf der Basis eines verfassungswidrig erhobenen Einheitswertes eine Änderung der Finanzierung als gerechter zu bezeichnen ist einfach unseriös“.

Unverständnis bekundet Zahl über das nachfolgende Abstimmungsergebnis zur Anhebung der Grundsteuer A und B um 70 Hebepunkte. „Die Erhöhung stand in direktem Zusammenhang mit dem Antrag der SPD. Dass nach der Ablehnung des ursprünglichen Antrags dennoch für eine unabhängige Erhöhung der Grundsteuer votiert wurde, ist nicht nachzuvollziehen und definitiv nicht im Interesse des Bürgers.“ In derselben Sitzung wurde zuvor das vorläufige Jahresergebnis 2017 mit einem Überschuss von über 1,2 Millionen EUR präsentiert. „Wer wie die SPD und UFO dennoch, völlig grundlos für eine unabhängige Steuererhöhung plädiert, der kann nicht ernsthaft von sich behaupten bürgerfreundlich zu sein“, empört sich der Fraktionsvorsitzende.

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