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Neusortierung von Vornamen ab 1. November möglich

CELLE. Das Standesamt informiert: Am 1. November 2018 tritt eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft. Ab dann kann eine Änderung der Reihenfolge der Vornamen das hier geschilderte Problem auf einfache Art beheben: Klaus Christian Hans-Dieter Meyer (Namen geändert) ist wieder einmal irritiert. Der Brief, den er gerade erhalten hat, ist an ihn als „Herrn Klaus Meyer“ adressiert. Dabei ist sein Rufname eigentlich Christian. Allerdings ist dies nicht ohne weiteres erkennbar, denn Rufnamen sind in öffentlichen Angelegenheiten nicht besonders gekennzeichnet, auch nicht durch Unterstreichen.  

Dazu muss man wissen, dass in Personalausweis und Reisepass grundsätzlich alle Vornamen des Dokumenteninhabers vollständig und ungekürzt in der Reihenfolge wiedergegeben werden, wie sie sich aus seiner Geburtsurkunde ergeben. Während es im

täglichen Gebrauch möglich ist, nur einen von mehreren Vornamen als sogenannten Rufnamen zu führen, wird in den Ausweisdokumenten ein Rufname nicht mehr bestimmt bzw. gekennzeichnet. Die Möglichkeit, im Bereich der maschinenlesbaren Zone einen bestimmten Vornamen auszuwählen, besteht seit Einführung des neuen Personalausweises zum 1.November 2010 nicht mehr. Lediglich im Melderegister erfolgt eine Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens. Dies entspricht dem Wunsch aus der Praxis, die korrekte Ansprache des Bürgers im Behördenkontakt sicherzustellen.

Oftmals sehen sich Bürger durch die behördliche Praxis mit einer ihnen fremden Namensangabe konfrontiert, wenn Dritte (z. B. Banken, Versicherungen, Fluggesellschaften) anstelle des Rufnamens den in der Vornamensreihenfolge stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden. Dies kann zu teils erheblichen Problemen führen.

Hat also eine Person mehrere Vornamen, so kann sie die Reihenfolge durch eine öffentlich zu beglaubigende Erklärung im Standesamt neu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen, das Weglassen von Bindestrichen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei aber nicht zulässig.

Wer die Reihenfolge seiner Vornamen auf diese Weise ändern lassen möchte, kann sich an das Standesamt Celle wenden. Die Gebühr wird 25 Euro betragen. Mitzubringen sind bitte Personalausweis und Geburtsurkunde; bei Verheirateten bitte auch die Heiratsurkunde/Eheurkunde. Wenn jemand in Celle geboren ist und seine Geburtsurkunde nicht zur Hand hat, kein Problem. In diesen Fällen können die entsprechenden Daten direkt vor Ort aus dem Geburtenregister genommen werden.

Wichtig: Bitte vorher einen Termin telefonisch oder schriftlich vereinbaren und nicht auf gut Glück vorbeikommen.

Unter der Telefon-Nr. 05141 / 12-3417 oder per E-Mail standesamt@celle.de werden auf Anfrage gern weitere Informationen zu diesem Thema gegeben und Termine für eine entsprechende Beurkundung vereinbart.

PR

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