Samstag, 26. April 2025

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Änderung des Wohngeldgesetzes – Bedarfe werden ab Januar angepasst

Landkreis CELLE. Eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen wird durch das Wohngeldstärkungsgesetz ab dem 1. Januar vorgenommen. Das Gesetz sieht vor, die Höchstbeträge für Miete und Belastung anzupassen sowie verschiedene Freibeträge zu erhöhen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Dynamisierung des Wohngeldes; durch eine Anpassung alle zwei Jahre sollen die Beträge an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

Durch die Wohngeldnovelle erhöht sich die Zahl der wohngeldberechtigten Personen. Es wird damit gerechnet, dass bundesweit 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben, das wäre ein Plus von 37,5 Prozent. Inwieweit hier für den LK Celle Fallsteigerungen zu erwarten sind, bleibt abzuwarten.

Für Bestandskunden wird von Amts wegen das Wohngeld neu berechnet und entsprechende Bescheide erlassen. Anträge sind dafür nicht erforderlich. Durch die Neuberechnung im Rahmen der Wohngeldnovelle darf kein Wohngeldempfänger schlechter gestellt werden als bisher.

Die Wohngeldstelle ist bemüht, die Änderungen von Amts wegen schnellstmöglich umzusetzen und über Neuanträge zügig zu entscheiden. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und der parallel erforderlichen Einführung eines neuen Fachverfahrens zur Wohngeldberechnungen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Der Landkreis bittet um Verständnis.

lkc

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