Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Landkreis hebt Aufstallpflicht auf – Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag

Landkreis CELLE. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Celle zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 12.03.2021 wird mit Wirkung vom 6. Mai aufgehoben.

Die Aufhebung ist möglich, weil das Risiko des Eintrages des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände vom Friedlich-Loeffler-Institut am 26. April als mäßig eingestuft wird. Der Vogelzug ist mittlerweile abgeschlossen, die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche seit Anfang April rückläufig. Das intensiv betriebene Wildvogelmonitoring im Landkreis Celle hat seit Mitte März keine weiteren positiven Befunde ergeben. Auch soll sich die Wetterlage nun ab dem Wochenende stabilisieren, sodass davon ausgegangen werden kann, dass steigenden bzw. konstante Temperaturen und UV-Lichtwerte dazu beitragen, das Geflügelpestvirus in der Umgebung zu destabilisieren.

Der Landkreis Celle hebt daher gemäß Paragraf 44 der Geflügelpest-Verordnung die Aufstallung des Geflügels für dem gesamten Landkreis auf. Hinweis: Auch die Stadt Celle gehört zum Landkreis Celle.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 6. Mai in Kraft.

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige