Testpflicht in landwirtschaftlichen Betrieben – Allgemeinverfügung: Auf Höfen mit Erntehelfern müssen Tests durchgeführt werden
Landkreis CELLE. Alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen, die in Sammelunterkünften untergebracht werden, müssen ab 24.05.2021 zunächst bei der Einreise und dann mindestens zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Der Landkreis Celle hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die morgen (22.05.2021) in Kraft tritt. Die entsprechende Verfügung können Sie… Weiterlesen: Testpflicht in landwirtschaftlichen Betrieben – Allgemeinverfügung: Auf Höfen mit Erntehelfern müssen Tests durchgeführt werden




