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Situation SARS-CoV-2, Stand 06.05.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 70,9 – 13 Neuinfektionen seit gestern

Landkreis CELLE. Die vom Robert-Koch-Institut angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, (https://www.rki.de/inzidenzen) wird heute mit 70,9 angegeben (Datenstand: 06.05.2021, 3:10 Uhr).

Seit gestern wurden 13 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 238 Personen infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 4375.

Es werden 11 Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, sechs davon auf der Intensivstation, sechs Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt hat Quarantänen in folgenden Schulen, Kindertagestätten und Einrichtungen verfügt, nachdem eine Person positiv getestet wurde: Oberschule I, Celle, eine sechste Klasse, betroffen sind zehn Personen; Grundschule Neustadt, eine vierte Klasse, betroffen sind zwölf Personen; Kindertagesstätte Löwenzahn, Celle, eine Gruppe, betroffen sind 24 Personen; Lobetalarbeit, eine Wohngruppe, betroffen sind 22 Personen. Alle Personen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 450 (33)
Stadt Celle: 2094 (113)
Eschede: 64 (3)
Faßberg: 92 (6)
Hambühren: 257 (11)
Lohheide: 10 (0)
SG Flotwedel: 243 (22)
SG Lachendorf: 196 (14)
SG Wathlingen: 406 (20)
Südheide: 165 (2)
Wietze: 234 (5)
Winsen: 164 (9)

Derzeit sind 751 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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