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Zugangsvoraussetzung für Wahlteilnahme einfacher – Durch Corona weniger Stimmen für Kandidatur nötig

Landkreis CELLE. Durch Corona-bedingte aktuelle Änderungen der rechtlichen Regelungen müssen Parteien und Gruppierungen, die Wahlvorschläge einreichen wollen und dafür Unterstützungsunterschriften benötigen, weniger Unterschriften einreichen. Darauf weist der Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl und die Kreiswahl sowie Direktwahl zur Landrätin beziehungsweise zum Landrat hin.

Für die Bewerbung um ein Direktmandat im Wahlkreis 44 Celle-Uelzen müssen nur noch 50 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Für die Kreiswahl sind es nur noch 12 pro Wahlvorschlag und für die Direktwahl der Landrätin beziehungsweise des Landrats 116. Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist für die Bundestagswahl der 19. Juli, 18 Uhr, und für die Kreiswahl beziehungsweise Direktwahl der 26.7., 18 Uhr.

lkc

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