Mittwoch, 11. Februar 2026

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Berufskrankheit: Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose anerkannt

CELLE. Seit dem 1. August 2021 gelten Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit.Wenn sie durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz verursacht werden, können die Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Worauf Betroffene genau achten müssen, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Celle.

Nach Zustimmung des Bundesrats wurden Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose zum 1. August 2021 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt werden. „Grundsätzlich muss eine Belastung durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz als Ursache der Erkrankung festgestellt werden“, erklärt Sabine Kellner aus dem Beratungszentrum in Celle. Aber auch das Gewicht der zu bewegenden Lasten, die Häufigkeit der Belastung oder das private Rauchverhalten der Betroffenen entscheidet über eine Anerkennung.

Bei weiteren Fragen zum Thema können die Berater*innen des SoVD in Celle telefonisch unter 05141 902910 oder mit einer E-Mail an info.celle@sovd-nds.de kontaktiert werden.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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