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Mehr als 50 Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspflegerdienst im Oberlandesgericht Celle vereidigt

  • Celle

CELLE. Am 1. Oktober 2021 begrüßte der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Dr. Andreas Scholz 53 neue Anwärterinnen und Anwärter, die an diesem Tag ihren dreijährigen Vorbereitungsdienst zur Diplom-Rechtspflegerin bzw. zum Diplom-Rechtspfleger antraten.

„Sie haben eine spannende Zeit vor sich“, betonte der Leiter der für Personalangelegenheiten zuständigen Präsidialabteilung Sven Martens. „Sie werden viele Kolleginnen und Kollegen finden, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir nehmen Sie mit offenen Armen in die Justiz auf!“

Die Nachwuchskräfte, die zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt und vereidigt wurden, hatten zuvor erfolgreich ein umfangreiches Auswahlverfahren absolviert. In einem neu konzipierten Online-Test wurden wichtige Kompetenzen für ihren späteren Beruf ausgelotet, zu denen insbesondere Entscheidungsfreude, Organisationsfähigkeit, logisches Denken und der Umgang mit juristischen Texten zählen. Im Anschluss haben sie sich in einem Vorstellungsgespräch bewiesen.

Sie erwartet ein dreijähriges duales Studium mit drei Studienabschnitten von insgesamt 24 Monaten an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim, an der ab diesem Oktober wieder im Präsenzunterricht gelehrt wird. In zwei insgesamt zwölfmonatigen Praxisabschnitten erlernen sie ihre zukünftige Tätigkeit möglichst heimatnah an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften. Alle Anwärterinnen und Anwärter werden für die Ausbildungszeit mit Notebooks ausgestattet, so dass sie Ausbildungsunterlagen stets dabeihaben und gut vernetzt sind. Die Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert; die Anwärterinnen und Anwärter haben deshalb beste Aussichten, nach dem Studium dauerhaft in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben in der Justiz eine Vielzahl anspruchsvoller Aufgaben und treffen als unabhängige Organe der Rechtspflege Entscheidungen in eigener Verantwortung. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht von der Bearbeitung von Erbschafts- und Betreuungsangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen. In den Staatsanwaltschaften sind sie für die Strafvollstreckung zuständig und ordnen eigenverantwortlich Zwangsmaßnahmen an, wie etwa den Erlass von Haftbefehlen. In herausgehobener Funktion sind sie oftmals auch in der Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig.

Die Ausbildung setzt regelmäßig das Abitur oder die Fachhochschulreife voraus. Weitere Informationen zu diesem Beruf und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/karriere_ausbildung/diplom_rechtspfleger/gehobener-justizdienst-57478.html und unter http://www.gerechtigkeit-gemeinsam-gestalten.de/.

PR
Foto: OLG Celle

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