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Maskenpflicht in der Celler Innenstadt – Landkreis erlässt Allgemeinverfügung – Regelung gilt ab Montag

Landkreis CELLE. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat der Landkreis Celle als zuständige Infektionsschutzbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erweitert. In den nachfolgenden Geltungsbereichen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel zu tragen:

Täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr in der Innenstadt der Stadt Celle (Altenceller Torstraße, Hehlentorstraße, Weißer Wall, Westcellertorstraße, Arno-Schmidt-Platz, Großer Plan, Bergstraße, Kleiner Plan, Mauernstraße, Prinzengasse, Robert-Meyer-Platz, Poststraße, Runde Straße, Brauhausstraße, Stechbahn, Markt, Zöllnerstraße, Am Heiligen Kreuz, Piltzergasse, Rabengasse, An der Stadtkirche, Kalandgasse, Kanzleistraße, Schuhstraße, Neue Straße, Brandplatz und Schlossplatz).

Verstöße gegen diese Anordnung sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet. Auf die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird hingewiesen. Die Maskenpflicht gilt ab Montag und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021.

Die Verfügung können Sie hier im Wortlaut nachlesen: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_145-2021_11_26.pdf

lkc

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