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Missstände an Winser Kindergarten?

Der Redaktion liegt eine Mail vor, in der von Missständen im Kindergarten  WinSlinge in Winsen die Rede ist. Demnach reagiere die Gemeinde nicht auf E-Mails. Außerdem sei der Kindergarten seit ein paar Wochen ganz oder nur teilweise geschlossen. Zudem seien drei Erzieherinnen entlassen und neue nicht eingestellt worden, und es werde Essengeld nicht erstattet.

Zu diesen Vorwürfen nimmt Bürgermeister Dirk Oelmann wie folgt Stellung:

„Selten habe ich soviel Blödsinn in einer Mail gelesen. Der/die Verfasser/in gleicht ganz offensichtlich mangelndes Wissen mit blühender Fantasie aus.

1. Es hat genau eine Entlassung gegeben. Hier handelte es sich um eine Person, die für die Kinderbetreuung (trotz Ausbildung) nicht geeignet war. Es handelte sich ganz eindeutig um eine Schutzmaßnahme für die Kinder und diese Entlassung (übrigens die einzige beim gesamten gemeindlichen Kitapersonal in den letzten Jahren) wurde vom Personalrat vollumfänglich mitgetragen.

2. Natürlich reagieren wir auf Anmerkungen aus der Elternschaft – und das mache ich sogar selbst. Erst letzte Woche habe ich mit dem Elternbeirat der WinSlinge zusammengesessen und die von ihnen angesprochenen Anmerkungen diskutiert. Das geschah in freundlicher und konstruktiver Runde.

3. Die Kita war nie ganz zu, musste aber in Teilen über mehrere Tage wegen eines hohen Krankenstandes geschlossen werden. Wenn das Personal nicht zur Verfügung steht, dann gibt es leider keine andere Möglichkeit, das hat u. a. versicherungsrechtliche Gründe. Bevor es dazu kam hatten wir aber auch Unterstützung aus anderen Kitas im Haus. Als auch das nicht mehr ausreichte, haben wir leider nur noch IN TEILEN schließen können. Auch bei uns ist die Personaldecke im Kitabereich leider dünn, allerdings im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen im Normalbetrieb noch auskömmlich.

4. Es hat in der Kita WinSlinge in diesem Jahr schon mehrere Neueinstellungen gegeben, u. a. ab 01.10. eine neue Leitung und ab 01.11. eine versierte Erzieherin mit jahrzehntelanger Erfahrung. Natürlich ist, nachdem wir die Kita einige Monate kommissarisch führen mussten und nun wieder eine erfahrene Leitung einstellen konnten, auch mehr Kontinuität und Ruhe zu erwarten. 

5. Die Erstattung von Essensgeld ist in der Kitasatzung der Gemeinde geregelt, und zwar in der gleichen Form, wie sie landauf landab auch rechtssicher festgeschrieben ist. Und genau so gehen wir auch vor.

6. Die schreibende Person hat ein extrem hohes Anspruchsdenken. Der gesetzliche Anspruch für Kinderbetreuung liegt bei genau VIER Stunden pro Tag, danach haben wir unserer Pflicht Genüge getan. Die Gemeinde Winsen stellt sich natürlich der Realität und bietet daher einen Betreuungszeitraum von ZEHN Stunden (7.00 bis 17.00 Uhr) von Montag bis Freitag an. Unter großen Mühen haben wir das in den letzten Monaten auch aufrecht erhalten und werden das auch weiter tun, obwohl andernorts (auch in unseren Nachbargemeinden) die Betreuungszeiten reduziert worden sind.“

PR
Foto: slightly_different / Pixabay

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