Montag, 7. Oktober 2024

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Aktionsbündnis AfdO gegen „Neubaustrecke durch die Hintertür“

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat der Bundestag am 22.06.23 in 1. Lesung den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“, kurz Genehmigungsbeschleunigungsgesetz beraten. 

Das Gesetz mit dem langen, aber nichtssagenden Namen ändere verwaltungsrechtliche Verfahren, beschränke die Beteiligung von Bürgern und schwäche erheblich Belange des Natur- und Umweltschutzes, so das Aktionsbündnis für die Ostheide (AfdO). Es habe darüber hinaus weitreichende Folgen durch die Änderung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege. Entscheidend für die aktuelle Diskussion über die Bahnstrecke Hannover – Hamburg sei dabei das neu definierte Projektbündel 2  ABS/NBS Hannover – Hamburg. In der Begründung dazu heißt es: „Abschnitt Hamburg – Hannover des bisherigen Bedarfsplanvorhabens …, Bau einer Aus-/Neubaustrecke (Höchstgeschwindigkeit mind. 250 – 300 km/h je nach Trassierung) zur Erreichung der angestrebten Zielfahrzeit im Zielfahrplan Deutschlandtakt.“

Diese Festlegung weiche eklatant von der bisherigen Geschwindigkeitsvorgabe für die Strecke von max. 250/230 km/h ab. Aus der Maximalgeschwindigkeit wurde eine Mindestgeschwindigkeit, die auf 250 bis zu 300 km/h ausgeweitet wurde. Dieses Geschwindigkeitsniveau sei auf der Bestandsstrecke auch mit weitgehenden Ausbaumaßnahmen nicht zu erreichen und ziehe nach sich, dass ein Mischverkehr von Hochgeschwindigkeitszügen und viel langsameren Güter- und Nahverkehrszügen nicht mehr kompatibel sei. „Wir müssen feststellen, dass mit diesem Gesetz eine frühzeitige Festlegung auf eine Neubaustrecke vorgenommen werden soll“, stellt das Aktionsbündnis fest.

Das Land Niedersachsen setze sich im Moment dafür ein, die für die Strecke Hannover – Hamburg geplante Generalsanierung mit Elementen des Alpha-E aufzuweichen. Diese Initiative werde mit dem Gesetz konterkariert und erschwert. Die jetzt vorgesehene Entscheidung für eine Neubaustrecke werde getroffen, bevor der Bundestag Kenntnis von den vier Trassenvorschlägen der DB Netz AG bekomme, bevor es eine Vorzugsvariante auf Vorschlag der DB und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gebe und bevor ein daraus resultierender Beschluss des Bundestages gefasst werden könne. 

Tobias Schütte, Vorstandsmitglied des Aktionsbündnisses und Teilnehmer im Projektbeirat, sagt dazu: „Wir halten die Festlegung auf das genannte Geschwindigkeitsniveau für einen großen Fehler, der für die Alpha-Region dramatische Folgen haben wird. Wir befürchten durch die jetzt anstehende Entscheidung eine weitere Zunahme von Politikverdrossenheit, denn mit dieser Bestimmung im neuen Gesetz wird das Ergebnis von Celle ausgehebelt und die Bahn geradezu eingeladen, ihre Planung konsequent umzusetzen, denn es heißt, ein Gesetz zu erfüllen.“ Zahlreiche Mitglieder des Aktionsbündnisses haben daher in Brandbriefen an Bundesminister Wissing, Staatssekretär Theurer und die Mitglieder des Verkehrs-, des Haushalts- und des Umweltausschusses die Streichung der Geschwindigkeitsangabe gefordert. Das Gesetz wurde nach erster Beratung im Bundestag nunmehr in den Verkehrsausschuss verwiesen.

PR

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