Samstag, 6. Dezember 2025

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Kollerscher Wald – Post von Eigentümer Lindhorst

Einzelne Teilnehmer der rund 30 Personen zählenden Besuchergruppe zeigten sich vor dem Start des Spaziergangs durch den Kollerschen Wald, zu dem Ortsbürgermeisterin Karin Abenhausen (Grüne) für heute Mittag eingeladen hatte, verunsichert. „Dürfen wir da wirklich rein?“, fragte z.B. ein älterer Herr. „Ja“, antwortete Karin Abenhausen mit Nachdruck und deutete auf das Schild, das sie vorsorglich heute Morgen am Zaun angebracht hatte: „Bundeswaldgesetz…“ war dort zu lesen und der Paragraph zitiert, der das Betreten von Wald ausdrücklich für jeden und jede erlaubt, auch wenn er sich in privatem Besitz befindet. „Allerdings auf eigene Gefahr“, fügte die Kommunalpolitikerin aus Klein Hehlen, die auch Mitglied des Stadtrates ist, hinzu.

Die Unsicherheit kam nicht von ungefähr, es hatte sich um die Mittagszeit wohl schon herumgesprochen, dass der Ortsrat heute Morgen Post bekommen hatte vom Eigentümer des Kollerschen Waldes, der Lindhorst Gruppe. „Herr Lindhorst hat ein Betretungsverbot ausgesprochen“, informierte Karin Abenhausen, es gebe versicherungsrechtliche Bedenken. Sie widersprach ihm, verwies auf das Bundeswaldgesetz und kündigte an, am geplanten Spaziergang festzuhalten, die Teilnehmer allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese das Gelände, das umzäunt ist, auf eigenes Risiko betreten. Er sehe das anders antwortete der Unternehmer, zeigte jedoch gleichsam Gesprächsbereitschaft, um den aktuellen Konflikt „zielorientiert zu lösen“.

Vor rund fünf Jahren war das 3,5 Hektar große Gebiet zum Kahlschlag zugunsten von Wohnbebauung vorgesehen, ein breiter Bürgerprotest formierte sich, im Jahr 2019 untersagte der Celler Rat die intendierte Nutzung. Die Verwaltung gab ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnisse zu Beginn dieses Sommers öffentlich präsentiert wurden und im Kern ein schützenswertes Naturareal darlegten. Für viele überraschend war ein 30 Meter tiefer und 140 Meter langer Streifen entlang der Zugbrückenstraße ausgenommen, hier sei Bebauung erlaubt. Wieder wurde Protest laut, der sich auch in Form von 70 Beteiligungen an der öffentlichen Auslegung ausdrückte. Die Verwaltung gab nach, der 30-Meter-Streifen ist vom Tisch. Das Neue Rathaus hat sich für den Status Landschaftsschutzgebiet (LSG) entschieden, schlägt dieses den politischen Vertretern in der Umweltausschuss-Sitzung am 19.9. um 17 Uhr in der Alten Exerzierhallte vor.

Dieses reicht der Celler Klimaplattform und auch einigen Klein Hehlener Einwohnern nicht, wie die Ortsratssitzung vor wenigen Tagen deutlich machte. Sie plädieren für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG), was wiederum Gegner dieser strengeren Form des Schutzes von Flora und Fauna auf den Plan ruft. Die CDU-Fraktion des Ortsrates Klein Hehlen stellte eigens einen Antrag, um ein Naturschutzgebiet zu verhindern. „Wir sprechen uns klar für ein LSG aus“, sagte Christian Ceyp (CDU). Als Begründung wird angeführt: „Eine Ausweisung als NSG kann einschränkende Wirkungen auf die Umgebung haben. Wir denken hierbei insbesondere an Lärmimmissionen von der unmittelbar angrenzenden Tanzschule, dem Schützenheim und der umgebenden Wohnbebauung. Außerdem würde die von etlichen Akteuren in der Öffentlichkeit geforderte Betretbarkeit des Waldes durch eine Ausweisung als NSG vereitelt, da ein NSG nur auf befestigten Wegen betreten werden darf…“

„Das ist falsch!“, wandte sich Imke Bahr entschieden gegen eine solche Darstellung und verwies als Beispiel auf den Allerauenpark, wo man sehen könne, wie viel hier an Betätigung möglich sei, obwohl es sich um ein Naturschutzgebiet handele. De facto ist es so, dass in Naturschutzgebieten alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt wird. In Landschaftsschutzgebieten ist hingegen alles zulässig, was nicht ausdrücklich untersagt wird. Entscheidend ist der jeweilige Verordnungstext zu dem jeweiligen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Eine solche Verordnung zu erstellen ist Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, die bei der Stadtverwaltung angesiedelt ist. Sie kann individuell Vorgaben zuschneiden für das in Rede stehende Areal. So kann der Verordnungstext für ein Naturschutzgebiet unzählige Befreiungen von Verboten enthalten.

Einwohnerin Claudia Fornaschon plädierte für ein Naturschutzgebiet: „Der Wald lag in einem Dornröschenschlaf, daher konnte er sich so gut entwickeln, das soll so weitergehen.“ Sie sieht vor dem Hintergrund, dass keine Verordnung, egal ob NSG oder LSG fix ist, sondern verändert werden kann, eine Gefahr darin, dass Forstwirtschaft laut dem aktuellen LSG-Verordnungsentwurf gestattet sein soll. „Durchforstungsmaßnahmen können durchgeführt werden, Entnahmen sind erlaubt. Die Lindhorst Gruppe betreibt Waldwirtschaft, sie braucht doch nur einen langen Atem“, begründete Fornaschon ihre Bedenken gegen ein Landschaftsschutzgebiet.

Ortsbürgermeisterin Karin Abenhausen schiebt Überlegungen dieser Art im Moment noch nach hinten. „Für mich steht im Vordergrund: Schutz oder Bebauung. Ob Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet – das müssen Fachleute entscheiden“, sagte sie am Rande des Spaziergangs, in dessen Verlauf sie Einblick gab in Eigenschaften und die Historie des Areals inmitten Klein Hehlens. Abschließend sagte die Grünen-Politikerin: „Gerettet ist der Kollersche Wald erst, wenn der Rat in seiner Sitzung am 12. Oktober beschließt, dass er komplett unter Schutz gestellt wird.“

Anke Schlicht
Fotos: Anke Schlicht

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