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Gerichtsurteil bremst Celler Tiny House Siedlung aus

„Ich bin schon sehr gespannt zu sehen, wie das neue Wohngebiet Formen annimmt“, freute sich im Mai 2022 Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge über die Fortschritte der Tiny House Siedlung in der Steinfurt. Doch darauf wird der Verwaltungschef wohl noch einige Zeit warten müssen. Das Vorzeigeprojekt liegt derzeit auf Eis. Grund ist ein im Juli dieses Jahres gefälltes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Dieses besagt, dass das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13b des Baugesetzes gegen EU-Recht verstößt und damit rechtswidrig ist. „Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Genau dieses ist in Celle passiert. Um den Bebauungsplan, der dem neuen Mini-Haus-Quartier am Rande der Blumlage zugrunde liegt, aufzustellen, wurde gegen den Protest einiger in erster Linie grüner Kommunalpolitiker eben dieses Verfahren angewandt.

Wie das Hamburger Abendblatt bereits Ende September berichtete, teilten die verantwortlichen Mitarbeiter den Eigentümern der 18 Grundstücke auf dem 1,14 Hektar großen Areal im August mit, es könne erstmal keine Baugenehmigung für die Siedlung erteilt werden aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Neue Rathaus hatte das neue Quartier stets als Erfolgsgeschichte bezeichnet, die Interessenten für die 249 bis 314 qm großen Parzellen kamen aus ganz Deutschland, die Verwaltung sprach von einem Run, der nicht zwingend vorhersehbar war, denn der Quadratmeterpreis lag bei 220 Euro. Aber Tiny Houses, die nach Celler Definition nicht größer als 50 qm und höher als 4,5 Meter sein dürfen, liegen im Trend, die Vermarktung verlief erfolgreich.

Zuvor hatte sich schon einmal ein Gericht mit der geplanten Siedlung beschäftigt: Nach Anwohnerprotesten stoppte das Verwaltungsgericht Lüneburg im Februar 2022 kurzzeitig die Abholzung des Baumbestandes, der der zukünftigen Siedlung weichen musste. Auch darauf gingen Joachim und Christiane Prahst in ihrem Brief ein, den sie im Dezember des vergangenen Jahres dem Oberbürgermeister überreichten und der von fast der gesamten Anwohnerschaft der Steinfurt sowie der angrenzenden Burgstraße unterzeichnet worden war. In erster Linie konfrontieren sie den Verwaltungschef jedoch mit den möglichen Altlasten der „Schinderkuhle“, „die eine Nutzung zur Bebauung über weitere Jahrzehnte gänzlich ausschließt. Uns irritiert, dass seitens der Stadt keinerlei Sicherungsmaßnahmen aufgrund der Altlasten vorgenommen worden sind“, heißt es in dem Brief, der die Tatsache aufgreift, dass sich bis in die 1970er Jahre auf einem Teil des „Tiny House“-Areals eine Mülldeponie befand.

Im März 2021 wurden die Pläne für das neue Quartier dem Ortsrat Altstadt/Blumlage vorgestellt. Damals teilte der verantwortliche Verwaltungsmitarbeiter Sebastian Knoll, neben einer Baugrunduntersuchung seien auch die Grundwasserverhältnisse geprüft sowie eine abfalltechnische Analyse für das Plangebiet durchgeführt worden. Demnach gelte es als weitestgehend unbelastet, von „ökologischer Aufwertung“ war die Rede.

Mittlerweile stehen zwei Minihäuser auf dem Gelände, ob und wann weitere hinzukommen, ist offen. Eine Konsequenz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes könnte sein, dass alle Grundstücksverkäufe rückabgewickelt und der Bebauungsplan unter genauer Prüfung der Umweltbedingungen neu aufgestellt werden muss.

Eine Anfrage, wie die Stadt sich positioniert, läuft, eine Antwort ist für morgen avisiert.

Anke Schlicht
Foto: Anke Schlicht

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