Montag, 9. Dezember 2024

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Bibliotheksgesellschaft Celle warnt: Landkreis Celle plant Kahlschlag im Kulturbereich – Kreisfahrbücherei soll 2024 geschlossen werden

Der Landkreis Celle plant massive Einschnitte im kulturellen Bereich. Die seit 1979 bestehende Kreisfahrbücherei soll im kommenden Jahr geschlossen und abgewickelt werden. Die Bibliotheksgesellschaft Celle wendet sich nachdrücklich gegen einen Kahlschlag der Bibliothekslandschaft in weiten Teilen des Kreisgebiets.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung des Kreistags Celle berät in seiner nächsten Sitzung am 23. November 2023 über ein brisantes Thema. Unter dem unverfänglich klingenden Tagesordnungspunkt „Betrieb der Kreisfahrbücherei“ verbirgt sich eine Beschlussvorlage des Amts für Bildung, Kultur und ÖPNV des Landkreises, in der die Schließung der Kreisfahrbücherei spätestens zum 31.12.2024 gefordert wird (https://www.landkreis-celle.de/Verwaltung-Politik/Aussch%C3%BCsse-des-Kreistages/Ausschuss-f%C3%BCr-Wirtschaft-Kultur-Tourismus-und-Digitalisierung/).

Die Kreisverwaltung begründet ihren Vorschlag mit angeblich zu hohen Kosten und Problemen bei der Personalgewinnung. Die negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahme auf die lesenden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, sind dem Landkreis offenbar gleichgültig. Unberücksichtigt bleibt, dass es gerade die Kreisfahrbücherei ist, die im weitgehend ländlich geprägten Landkreis Celle eine Grundversorgung mit Literatur gewährleistet und insbesondere nachwachsenden Generationen einen Zugang zum Buch und zum Lesen eröffnet. Bei einer Schließung der Fahrbibliothek blieben zahlreiche Gemeinden im Landkreis ohne bibliothekarische Versorgung, darunter die Gemeinden Eicklingen, Langlingen, Wienhausen, Eschede (inkl. aller Ortsteile) und Lachendorf (inkl. Beedenbostel).

Die Bibliotheksgesellschaft Celle, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben insbesondere die Förderung der Bibliotheken im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle gehört, lehnt eine Schließung der Kreisfahrbücherei nachdrücklich ab. Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet das Land, die Gemeinden und die Landkreise zur Förderung und zum Schutz von Kunst, Kultur und Sport. Diesem Verfassungsauftrag wird der Landkreis Celle nicht gerecht, wenn er einem erheblichen Teil seiner Bevölkerung die Möglichkeit abschneidet, sich in zumutbarer Weise Zugang zu Literatur und Bildung zu verschaffen.

Die Bibliotheksgesellschaft Celle fordert den Landkreis Celle auf, von einer Schließung der Kreisfahrbücherei Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte umfassend geprüft werden, ob die in der Beschlussvorlage genannten Probleme mit anderen, milderen Mitteln und ohne Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gelöst werden können. Die Bibliotheksgesellschaft ist gern bereit, sich an dieser Prüfung zu beteiligen.

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