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Statement der Niedersächsischen Ministerin für Inneres und Sport zum heutigen Fahndungserfolg im Kampf gegen Kinderpornographie

Der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover ist ein Schlag gegen einen seit mehreren Jahren agierenden Ring von Pädophilen gelungen. Nach mehrmonatiger intensiver Ermittlungsarbeit konnten in Frankreich zwölf Tatverdächtige aus dem Bundesgebiet und zwei US-Amerikaner vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Sie stehen im Verdacht des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischen Materialien. Fünf weitere Tatverdächtige wurden an ihren Wohnsitzen in Deutschland angetroffen.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt zu diesem Ermittlungserfolg:

„Tagtäglich geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Kinderpornographie vor. Diese intensive, länder- und staatenübergreifende Polizeiarbeit hat in diesem sehr umfangreichen Verfahren ein weiteres Mal zu einem beeindruckenden Ergebnis geführt. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern für ihren unermüdlichen Einsatz für die Schwächsten unserer Gesellschaft und gratuliere zu diesem wichtigen Fahndungserfolg im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Erst in der vergangenen Woche ist der Polizei Niedersachsen in Zusammenarbeit mit fünf weiteren Bundesländern ein empfindlicher Schlag im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen gelungen. Über 300 Durchsuchungsbeschlüsse wurden im Rahmen einer gemeinsamen Aktionswoche umgesetzt und diverses Beweismaterial sichergestellt. Das beweist einmal mehr: Unsere Sicherheitsbehörden sind sehr gut vernetzt und die Täter sind nirgendwo vor einer strafrechtlichen Verfolgung geschützt!

Mit jedem Fahndungserfolg holen wir weitere Täter aus der Anonymität und machen deutlich, dass sie sich nirgendwo sicher fühlen können! Es ist ein wichtiger Schritt, Kinder- und Jugendpornografie einzudämmen, die Weiterverbreitung zu unterbinden und weitere Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Die niedersächsische Polizei hält den Druck hoch und geht dabei zielgerichtet und unter Ausschöpfung aller taktischen und rechtlichen Mittel gegen Sexualstraftäter und den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vor.

Allerdings: Trotz beachtlicher Erfolge könnten wir mit der Speicherung von IP-Adressen noch viel mehr Kinder und Jugendliche vor diesen schlimmen Taten schützen. Nicht ohne Grund hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Straftaten allgemein und unterschiedslos zu speichern. Der derzeitige Gesetzentwurf zum sogenannten ‚Quick Freeze‘ ist da nicht ausreichend, denn gerade zur Aufklärung schwerster Straftaten im Internet benötigen wir dringend eine allgemeine Speicherpflicht für IP-Adressen und Nutzerdaten. Beim ‚Quick-Freeze-Verfahren‘ des Bundesjustizministers können aber nur Daten von Personen festgehalten werden, gegen die es schon einen Verdacht gibt. Bei der Verfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Betrugsfällen, wo der Täter bisher nicht bekannt ist, nutzt uns das nur leider nicht viel. Bereits gelöschte Daten können schlicht und ergreifend nicht gespeichert werden und dort, wo keine Daten vorhanden sind, können auch keine Daten ‚eingefroren‘ werden! Wir reden hier unter anderem über mehrere tausend Fälle der Kinderpornographie, die wir so nicht aufklären können. Meiner Meinung nach ist es ein fatales Signal, wenn der Staat seiner Verantwortung gegenüber betroffenen Kindern nicht nachkommen kann, weil die passende Rechtsgrundlage fehlt – und das obwohl selbst der Europäische Gerichtshof für diese Fälle ausdrücklich die Zulässigkeit einer Speicherverpflichtung bejaht hat.“

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Foto: Celler Presse

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