Freitag, 17. Januar 2025

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Verkehrsschilder und Sicherheit im Straßenverkehr Thema beim SoVD Ortsverbandes Nienhagen

Nach der Begrüßung und Vorstellung der kommenden Veranstaltungen des SoVD Ortsver­bandes Nienhagen durch den 1. Vorsitzenden Hermann Kesselhut berichtete Karsten Wiechmann, Verkehrssicherheitsberater in der Polizeiinspektion Celle, in einem kurzweiligen Vor­trag über die verschiedenen alten und neuen Verkehrszeichen und Veränderungen im aktuellen Straßenverkehr.

Als die fast 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Kindesalter waren, konnte man bedenken­los auf den Straßen spielen, nur ab und an kam ein Auto vorbei! So gab es in der Nachkriegszeit auch nur 45 Verkehrsschilder. Mittlerweile gehören zu jedem Haushalt durchschnittlich zwei bis drei Autos, so dass sich Verkehrs- und Parkplatzsituation massiv verändert haben. Die Zahl der Verkehrsschilder ist inzwischen auf 137 Schilder – ohne Untervarianten, Ortsschilder und Um­leitungen gestiegen; betrachtet man alle, kommt man sogar auf knapp 900 Schilder.

Karsten Wiechmann appellierte an alle Teilnehmenden, mit Rücksicht nehmen und geben, Vor­sicht und ganz viel Eigenverantwortung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu gehören auch, sich zu vergewissern, ob man in der Situation wirklich fahrtauglich ist. Medikamente, Alkohol, Diabetes, Schwindel und sonstige gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigen das Fahrverhalten. Manchmal ist ein Taxi billiger und sicherer! Wenn Kinder oder Enkelkinder sagen „ich habe Angst mit dir zu fahren!“ sollte man das sehr ernst nehmen und ggf. auch einen Arzt aufsuchen.

Es wird großer Wert daraufgelegt, gerade im ländlichen Bereich den Menschen ihre Mobilität zu erhalten – dies geht allerdings nur bei entsprechender Mitwirkung. Leider beobachtet die Polizei eine zunehmende Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr und Missachtung von Straßen­verkehrsregeln. Dazu gehört unter anderem auch, an Zebrastreifen für Fußgänger anzuhalten.

Er sprach auch die Unfallsituation in Stadt und Landkreis Celle an. In den letzten Jahren kam es regelmäßig zu gut 4000 Unfällen. Im Jahr 2023 gab es 4328 Unfällen mit 588 Leichtver­letzten, 81 Schwerverletzten, 7 Toten und etwa 3700 sonstigen Unfällen (davon ca. 1000 Wild­unfälle, ca. 1000 Unfallfluchten – hierzu gehören auch die „kleinen Schrammen“ auf dem Park­platz beim Einkaufen). Den größten Anteil an Unfällen haben die über 65- sowie 18-24-jährigen. Mittlerweile halten sich diese beiden Gruppen die Waage, da das begleitete Fahren nach dem Führerschein mit 17 ein Erfolgsmodell ist und jungen Fahrerinnen und Fahrern viel Sicherheit gibt.

Radfahrern empfiehlt Karsten Wiechmann in jeder Altersklasse unbedingt einen Helm zu tragen, dadurch können viele schwerwiegende, gar tödliche Unfälle vermieden werden. Nach einem Unfall ist der Helm zu entsorgen, ansonsten habe dieser noch die Wirkung einer Pudel­mütze. Er erklärte auch, wann Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg und wann den Radweg benutzen müssen und dürfen. Radwege sind zu nutzen, sofern sie explizit als Radweg gekenn­zeichnet sind, „Radfahrer frei“ ermöglicht dem Verkehrsteilnehmenden die Wahl zwischen Rad­weg und Straße. Für Autofahrer ist zwingend beim Vorbeifahren ein Abstand von 1,5 m zum Radfahrer vorge­schrieben und einzuhalten. Er wies auch darauf hin, dass Fahrradfahrer Fußgängerampeln nur fahrend queren dürfen, wenn auch das Fahrradsymbol vorhanden ist. Abgesenkte Bordsteine sind keine Fahrraderlaubnis, sondern dienen Rollstuhlfahrern, Kinderwagen und Rollatoren zur Sicherheit.

Karsten Wiechmann erklärte auch ein neues Verkehrssymbol direkt auf der Straße, die soge­nannten Haifischzähne. Dies sind kleine weiße Dreiecke, die auf Rechts-vor-Links-Straßen hinweisen. Sie befinden sich nur an den schlecht einsehbaren Straßen, man möchte damit nicht inflationär umgehen.

Am Ende gab es noch einige Tipps vom Experten. Karsten Wiechmann erläuterte, dass in ver­kehrsberuhigten Straßen nur Schritttempo und Parken in dafür vorgesehenen Parkbuchten er­laubt ist und man niemals Vorfahrt hat, wenn man aus einer sogenannten „Spielstraße“ kommt. Er kam auch auf das Blinken zu sprechen. Der Blinker sei ein Fahrtrichtungsänderungsanzeiger, so Karsten Wiechmann. Blinken ist also immer Pflicht, wenn man die Fahrtrichtung ändert. Somit ist Blinken auch auf abbiegenden Vorfahrtsstraßen Pflicht; jedoch nicht, wenn man auf dieser Straße geradeaus fährt. Im Kreisverkehr heißt es immer „einfahren ohne, ausfahren mit Blinker setzen“. Im Landkreis Celle haben alle Kreisel ein „Kreisel- sowie ein Vorfahrt-achten-Schild“. Somit haben die im Kreisel Fahrenden immer Vorfahrt. Ist kein „Vorfahrt-achten-Schild“ vorhanden, gilt hier rechts vor links. Sind Radwege unmittelbar neben der Fahrbahn im Kreisel, sind Radfahrer „normale“ Verkehrsteilnehmer und haben Vorfahrt, auch wenn sie verbotener­weise gegen die Fahrtrichtung fahren. Karsten Wiechmann erläuterte auch den Unterschied des grünen Ampelpfeiles zum grünen Pfeil neben der roten Leuchte einer Ampel: hier heißt es nämlich bei einer roten Ampel zwingend anhalten, gucken und sich vergewissern, ob die Straße frei ist, dann darf man rechts abbiegen. E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter wurden am Ende des Vortrages auch noch kurz angesprochen.

Gut gerüstet und entsprechend für Verkehrs- und Verhaltensregeln sensibilisiert, ging der informative Nachmittag bei Kaffee und Kuchen zu Ende. Die lebhaften Diskussionen und vielen Nachfragen zeigten, wie groß der Informationsbedarf zu diesem Thema immer wieder ist.

 Gisela Janßen
Fotos: Gisela Janßen

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