Sonntag, 15. Februar 2026

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Viele der 4.220 Unternehmen im Kreis Celle haben ein „Betriebsrats-Vakuum“ – NGG ruft zur Gründung von Betriebsräten auf

Einer sollte dem Chef immer sagen, was Sache ist: Im Landkreis Celle arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 67.980 Beschäftigte in rund 4.220 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Kreis Celle haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jedes ‚Betriebsrats-Vakuum‘ eine vertane Chance“, sagt Michael Belamon von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Einmal „ixen“ in eigener Sache: Beschäftigte im Kreis Celle sollen einen Betriebsrat gründen, wenn es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) aufgerufen

Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über die Arbeitszeit bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden. Und genauso um die Beschäftigten, denen die Arbeit über den Kopf wächst“, sagt Belamon. Ein Betriebsrat sei das „Scharnier zwischen Belegschaft und Chefetage – ein Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Chef“, so der Gewerkschaftssekretär der NGG Hannover.

„Der Betriebsrat macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein“, sagt Michael Belamon. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.

Die NGG Hannover appelliert daher an die Beschäftigten der Unternehmen im Kreis Celle, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten ist ein Betriebsrat zu wählen. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Belamon.

Dort, wo es bereits einen Betriebsrat gebe, werde dieser im kommenden Jahr neu gewählt. Wer jetzt aber im Kreis Celle einen Betriebsrat gründe, stelle damit schon heute die Weichen für die nächsten fünf Jahre: Denn neu gegründete Betriebsräte würden nicht bei den regulären Betriebsratswahlen im kommenden Jahr erneut zur Wahl stehen, sondern erst 2030. Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Hannover bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an:
region.hannover@ngg.net oder (0511) 12 10 20.

PR
Foto: NGG | Florian Göricke

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