Dienstag, 18. November 2025

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Kein Abriss ohne Zustimmung aus Hannover

Stadtbaurätin Elena Kuhls antwortete in der jüngsten Ratssitzung Mitte September sehr klar und eindeutig auf die Frage eines Einwohners nach dem Gesindehaus: „Die Stadt strebt nach wie vor den Abbruch an.“ Die Aussage lässt aufhorchen, denn dem Neuen Rathaus ist bekannt, dass der Prozess, das Objekt als „Wohn-Wirtschaftsgebäude als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen“ in das Verzeichnis der Kulturdenkmale einzutragen, läuft. Da die Stadt Celle Eigentümerin ist, wurde sie laut dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zu dieser Maßnahme angehört.

Dennoch hält sie offenkundig an dem vor etwas weniger als einem Jahr gefassten Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt in nicht-öffentlicher Sitzung fest, das Gesindehaus, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Thaer-Villa an den Dammaschwiesen befindet, abzureißen. Aktuell teilt Pressesprecherin Myriam Meißner auf CP-Anfrage mit: „Vor dem Hintergrund einer mehr als nur augenscheinlichen Untersuchung schätzt die Stadt Celle den Erhalt des Gesindehauses – mit der Notwendigkeit einer umfangreichen Sanierung – als völlig unwirtschaftlich und unverhältnismäßig ein. Und dies unabhängig von der Denkmaleigenschaft. Schließlich geht es hier um Steuermittel, die anderweitig zweckdienlicher eingesetzt werden könnten als in diesem speziellen Fall des Denkmalschutzes. Daher ist der Abbruch das einzig Naheliegende.“

Im Herbst 2024 hieß es, die Bausubstanz des im Jahr 1918 errichteten Gebäudes sei stark angegriffen, das Holzständerwerk beispielsweise vom Holzbock befallen. Eine Sanierung würde nach Angaben der Verwaltung zwischen 600.000 und einer Mio Euro kosten.

Der Pressesprecher des Landesamtes für Denkmalpflege, Dr. Tobias Wulf, schreibt dagegen auf Nachfrage: „Augenscheinlich befindet sich das Baudenkmal in einem erhaltungsfähigen Zustand“, und fügt hinzu: „Eine Bauaufnahme, die den aktuellen Erhaltungszustand (Substanz, Konstruktion, Oberflächen, Schäden usw.) dokumentiert, liegt unseres Wissens nicht vor.“

Die Frage ans Neue Rathaus, wie sich die Untere Denkmalschutzbehörde zur jüngst getroffenen Aussage von Stadtbaurätin Kuhls positioniere, bleibt unbeantwortet. Doch die Untere Denkmalschutzbehörde, die sich im Neuen Rathaus befindet, spielt eine wichtige Rolle, dieses ist aus Antworten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Hannover ablesbar: „Ein möglicher Abbruch würde die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde nach § 10 Abs. 4, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, voraussetzen.“ Das Ministerium ist als Oberste Denkmalschutzbehörde der Unteren Denkmalschutzbehörde gegenüber weisungsbefugt. Laut dem Pressesprecher des MWK, Sven Appel, stehen beide Behörden im Austausch zum Gesindehaus. Unabhängig davon teilt er mit: „Der obersten Denkmalschutzbehörde liegen bereits Bitten auf fachaufsichtliche Überprüfung etwaiger Abbruchgenehmigungen vor. Im Fall der Erteilung einer Abbruchgenehmigung wird sie diesen Bitten nachkommen.“

Die Stadt Celle wird indes „ihrer Verkehrssicherungspflicht wie auch entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen nachkommen und das Gebäude unter Dach und Fach sichern. Eine Sanierung ist nicht vorgesehen. Damit bleibt auch der Weg gesperrt“, teilt Myriam Meißner mit.

Anke Schlicht
Foto: Anke Schlicht

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