Montag, 16. Februar 2026

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ÖPNV-Warnstreik am 2. Februar: CeBus fährt im Landkreis Celle regulär

Trotz eines von der Gewerkschaft ver.di angekündigten bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Montag, 2. Februar 2026, bleibt der Busverkehr im Stadt- und Landkreis Celle von den Arbeitskampfmaßnahmen unberührt. Das Verkehrsunternehmen CeBus teilte mit, dass der Linienbetrieb planmäßig durchgeführt wird. Fahrgäste in Celle und im Landkreis müssen daher nach aktuellem Stand keine Einschränkungen im Busverkehr befürchten.

Der Hintergrund: ver.di hat für den 2. Februar in vielen Teilen Deutschlands zu Warnstreiks im kommunalen ÖPNV aufgerufen. Betroffen sind laut Gewerkschaft zahlreiche städtische Verkehrsunternehmen, vor allem Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Betriebe in mehreren Bundesländern. Ziel der Arbeitsniederlegungen ist es, in den laufenden Tarifverhandlungen den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Dabei stehen weniger Lohnfragen im Mittelpunkt, sondern vor allem Regelungen zu Arbeitszeiten, Ruhephasen, Zuschlägen und der allgemeinen Belastung der Beschäftigten.

Nicht alle Regionen sind jedoch Teil der Streikmaßnahmen. In Niedersachsen greift derzeit nach Angaben aus dem Umfeld der Tarifverhandlungen die Friedenspflicht. Vor diesem Hintergrund ist der öffentliche Nahverkehr im Land – und damit auch der Betrieb von CeBus – nicht in den Streikaufruf einbezogen. CeBus erklärte ausdrücklich, dass der Busverkehr am Montag regulär stattfindet.

In anderen Teilen Deutschlands müssen sich Fahrgäste hingegen auf teils erhebliche Einschränkungen einstellen. In mehreren Großstädten wurden bereits Ausfälle oder Notfahrpläne angekündigt. Vor allem Pendlerinnen und Pendler sind dort aufgerufen, sich frühzeitig über alternative Verkehrsmöglichkeiten zu informieren.

Für den Landkreis Celle gilt nach aktuellem Stand: Der Busverkehr rollt wie gewohnt. CeBus weist jedoch unabhängig vom Streikgeschehen darauf hin, dass Fahrgäste grundsätzlich gut beraten sind, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Hinweise des Unternehmens zu informieren – insbesondere bei winterlichen Wetterlagen oder kurzfristigen Änderungen im Betriebsablauf.

Redaktion
Celler Presse
Foto: Celler Presse

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