Montag, 11. Mai 2026

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Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit für  Hinterbliebene

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist ein schwerer Einschnitt. Neben der emotionalen  Belastung stellen sich für viele Hinterbliebene jedoch auch ganz praktische Fragen: Wie lassen  sich laufende Kosten decken? Was passiert mit Krediten oder der Ausbildung der Kinder? Eine  Risikolebensversicherung kann in solchen Situationen für finanzielle Stabilität sorgen. Versicherungsexperte Bastian Kunkel von Versicherungen mit Kopf erklärt, worauf es dabei ankommt – auch im Hinblick  auf Erbrecht und Steuern. 

Finanzielle Absicherung im Todesfall 

Fällt das Einkommen eines Partners weg, kann das für Familien schnell zur Belastungsprobe  werden. Miete oder Kreditraten, Lebenshaltungskosten und weitere Verpflichtungen laufen  weiter. Die Risikolebensversicherung zahlt in diesem Fall eine zuvor vereinbarte Summe an die  Hinterbliebenen aus. Damit lassen sich finanzielle Engpässe überbrücken – unabhängig davon,  wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. 

Erbfolge: Nicht immer eindeutig 

Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen  Gesetzbuch. Ehepartner und Kinder sind dabei vorrangig berücksichtigt. Unverheiratete Partner  hingegen gehen leer aus. Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn  Vermögenswerte oder Immobilien vorhanden sind oder gemeinsame Verpflichtungen bestehen. 

Die Risikolebensversicherung bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Die Auszahlung erfolgt  direkt an die benannte Person – unabhängig von der Erbfolge oder einem möglichen  Nachlassverfahren. 

Steuern und Freibeträge 

Grundsätzlich ist die Versicherungsleistung einkommensteuerfrei. Allerdings kann  Erbschaftsteuer anfallen, wenn Freibeträge überschritten werden. Diese unterscheiden sich je  nach Verwandtschaftsgrad erheblich: 

  • Ehepartner: 500.000 Euro 
  • Kinder: 400.000 Euro 
  • Enkel: 200.000 Euro 
  • Unverheiratete Partner: 20.000 Euro 

Gerade für nicht verheiratete Paare kann das zu einer erheblichen Steuerlast führen,  insbesondere wenn zusätzlich Immobilien zum Nachlass gehören. 

Über-Kreuz-Absicherung als clevere Lösung 

Eine häufig empfohlene Gestaltung ist die sogenannte Über-Kreuz-Absicherung. Dabei  versichert jeder Partner das Leben des anderen und ist gleichzeitig selbst Versicherungsnehmer  und Begünstigter. Der Vorteil: Die Auszahlung gilt steuerlich nicht als Erbe, sondern als eigene  Versicherungsleistung – und bleibt damit in der Regel steuerfrei.

Wichtig ist, dass auch die Beiträge vom jeweiligen Versicherungsnehmer gezahlt werden, damit  die Konstruktion anerkannt wird. 

Typische Anwendungsfälle 

Eine Risikolebensversicherung kommt in vielen Lebenssituationen infrage: 

  • Familien mit Kindern zur Absicherung des laufenden Einkommens
  • Immobilienfinanzierungen zur Sicherung von Darlehen 
  • Unverheiratete Paare mit erhöhtem steuerlichen Risiko 
  • Selbstständige und Unternehmer zur Absicherung von Verpflichtungen

Wie hoch sollte die Absicherung sein? 

Als Orientierung gilt häufig das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Sinnvoll ist  jedoch immer eine individuelle Berechnung, die auch bestehende Kredite, laufende Kosten und  vorhandenes Vermögen berücksichtigt. 

Günstiger Schutz mit klaren Regeln 

Die Risikolebensversicherung zählt zu den preiswerten Formen der Absicherung. Die Beiträge  hängen unter anderem vom Alter, Gesundheitszustand, der Versicherungssumme sowie vom  Beruf und möglichen Risikofaktoren ab. 

Beim Abschluss sollten insbesondere die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet und das  Bezugsrecht eindeutig festgelegt werden. Auch die Laufzeit sollte zur persönlichen  Lebenssituation passen – etwa bis zur Tilgung eines Kredits oder bis zum Renteneintritt. 

Abgrenzung zu anderen Lebensversicherungen 

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung dient die Risikolebensversicherung  ausschließlich der Absicherung im Todesfall. Ein Sparanteil ist nicht enthalten, wodurch sie  deutlich günstiger ist und sich gezielt für den Schutz von Angehörigen eignet. 

Fazit

Die Risikolebensversicherung ist ein zentrales Instrument, um Hinterbliebene vor finanziellen  Engpässen zu schützen. Sie ermöglicht schnelle Liquidität im Ernstfall und schafft  Planungssicherheit – unabhängig von Erbfolge oder langwierigen Verfahren. Wer Verantwortung  für andere trägt, sollte sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und im Zweifel auch  eine Beratung zur Risikolebensversicherung in Anspruch  nehmen, um die passende Absicherung zu prüfen.

Foto: ChatGPT

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