Mordverurteilter aus JVA Celle bei Ausgang in Peine entwischt
Ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Celle ist am Dienstag während eines begleiteten Ausgangs in Peine geflüchtet. Wie das Niedersächsische Justizministerium mitteilte, war der Mann auch am Mittwochabend noch nicht gefasst.
Der 42-jährige Deutsche befand sich im Rahmen eines genehmigten Ausgangs gemeinsam mit einem Bediensteten der JVA Celle in Peine. Der Ausgang war für die Zeit von 9 bis 17 Uhr bewilligt worden. Ziel war die Wohnanschrift seiner Mutter, die gegen 10.30 Uhr erreicht wurde.
Nach den bisherigen Erkenntnissen nutzte der Gefangene gegen 14.30 Uhr einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage zur Flucht. Dort soll ein Motorrad abgestellt gewesen sein, mit dem er sich vom Ort entfernte.
Fahndung bislang ohne Erfolg
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Flucht wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Daran beteiligt waren die Polizei Peine sowie die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Trotz der sofort eingeleiteten Suche blieb der Mann zunächst verschwunden.
Das Niedersächsische Justizministerium bestätigte am Mittwochabend, dass der Strafgefangene weiterhin flüchtig ist.
Bereits 37 Ausgänge ohne Beanstandungen
Nach Angaben des Ministeriums handelte es sich um den 38. begleiteten Ausgang des Gefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge waren demnach ohne besondere Vorkommnisse verlaufen.
Begleitete Ausgänge dienen im Strafvollzug unter anderem dazu, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und die schrittweise Vorbereitung auf eine mögliche spätere Entlassung zu unterstützen. Sie erfolgen unter Aufsicht von Justizvollzugsbediensteten.
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes
Der nun geflüchtete Mann verbüßt seit dem 28. Oktober 2010 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Verurteilt wurde er wegen Mordes sowie versuchter schwerer Vergewaltigung.
Das Landgericht Hildesheim hatte neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren grundsätzlich erschwert.
Mit Beschluss vom 23. Mai 2025 legte die zuständige Strafvollstreckungskammer eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 19 Jahren fest.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlungen zu den Umständen der Flucht dauern an. Gleichzeitig setzen die Behörden ihre Fahndungsmaßnahmen fort.
Weitere Angaben zur Identität des Mannes oder zu möglichen Aufenthaltsorten machten die Behörden zunächst nicht.
CP/PR/ots
Foto: Hildesheimer Presse
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.
Anzeige







