Dienstag, 18. August 2026

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SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag stellen gemeinsamen Antrag – Kreistag soll bei Verfahren zu Wasserentnahmen zur Feldberegnung mitbestimmen

Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betrachten die Entwicklung zu den beantragten Wasserentnahmemengen zur Feldberegung mit einiger Sorge. Verschiedene Gutachten bezüglich des Grundwasserspiegels und der Grundwasserneubildung kommen zu gegensetzlichen Aussagen. Aus diesem Grund haben die  beiden Fraktionen am 12. Juni 2026 den Antrag gestellt, dass der Kreistag die eigentliche Aufgabe der Verwaltung (Genehmigung de beantragten Wasserentnahmemengen) nach § 58 Abs. 3 (1) NKomVG an sich zieht, um bei der Entscheidung zur Neugenehmigung mitbestimmen zu können.

Angela Hohmann, Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion begründet die Antragstellung: „Wasser ist eine unserer wichtigsten Ressourcen. Wir im Landkreis Celle sind besonders stolz auf die Qualität unseres heimischen Trinkwassers. Diese Qualität und besonders die Verfügbarkeit zu erhalten muss uns allen ein besonderes Anliegen sein.“

Zugleich ist die Feldberegnung unverzichtbar für unsere heimische Landwirtschaft – deren besondere Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.

Christian Ehlers, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen sagt dazu: „Deutschland hat extreme Trockenjahre erlebt. Besonders die Jahre 2018 bis 2020 gelten laut Erhebungen des Umweltbundesamts als beispiellose Dürreperiode. Auch das Frühjahr 2025 war außergewöhnlich trocken.“

Im Verfahren zur Neuregelung der Grundwasserentnahme zur Feldberegnung liegen die wasserrechtlichen Anträge der Beregnungsverbände vor. Die Frist zur öffentlichen Auslage der Unterlagen und des antragsstützenden hydrogeologischen Gutachtens ist verstrichen und es liegen mehrere Stellungnahmen, u. a. von den Stadtwerken Celle, der Klimaplattform Celle und dem BUND Kreisverband Celle vor.

Diese Stellungnahmen widersprechen den Aussagen des hydrogeologischen Gutachtens zum Teil ausdrücklich und verweisen auf z. T. veraltete Daten und nicht geeignete Annahmen.

Dieser Zwiespalt kann nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt gelöst werden: vielmehr ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Celle dazu aufgerufen, nach umfangreicher Beratung durch die Fachverwaltung des Landkreises die Entscheidung zu treffen und zu verantworten.

Angela Hohmann weist ausdrücklich daraufhin: „Wir nehmen die gegenseitigen Bedenken und auch Bedürfnisse sehr ernst, sehen aber dennoch die Notwendigkeit, dass wir als gewählte kommunale Entscheidungsträger hier ein Wörtchen mitzureden haben sollten.“

Christian Ehlers ergänzt: „Es ist keine Entscheidung wie viele andere Entscheidungen im Tagesgeschäft der Politik. Die Entscheidung zur Wasserentnahme hat nachhaltige Auswirkungen für nachfolgende Generationen.“

Der Antrag wird am 30. Juni im Kreistag eingebracht.

PR
Foto: Gemini