„Augen auf“ beim Autokauf in anderen EU-Mitgliedsstaaten

20. März 2019 | Celle

CELLE. Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen, das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesge-richts durch Urteil vom 06. Februar 2019 (Az. 7 U 102/18) entschieden. Deutsche Gerichte sind bei Streit über einen behaupteten Betrug beim… Weiterlesen