Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Ortsumgehung B 3: Jetzt kommt die Fuhsequerung

CELLE. Die Ortsumgehung B 3 gedeiht nur mühselig. Trotz vieler Widerstände konnte der erste Bauabschnitt (südlich Celle) zwischen Mai 2007 und Juni 2009 abgeschlossen werden. Aktuell ist der 2. Bauabschnitt (südöstlich Celle – Verbindung zur B 214) in Arbeit. Und nun sind von sechs Brückenbauwerken fünf fast fertig gestellt. Für Nummer sechs – die Fuhsequerung – fällt in diesen Tagen der Startschuss; der Bauzaun wird aufgestellt. Von Straßen, die die Brücken verbinden, bislang keine Spur. 

Erste Überlegungen zu einer Ortsumgehung von Celle im Zuge der B 3 wurden bereits Ende der 1930er Jahre angestellt, und 1959 fand das Projekt Eingang in den Baunutzungsplan und den Wirtschaftsplan. Aber es sollten noch fast 40 Jahre vergehen, bis das Projekt nach Ausräumung von Widerständen und etlichen Änderungen der Trassenführung tatsächlich begonnen werden konnte. Für viele Zeitgenossen schon fast ein Wunder – hatte man doch nicht mehr damit gerechnet, das noch erleben zu dürfen. 

Bernd-Wilhelm Winkelmann von der in Verden angesiedelten Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist optimistisch: „Die Bauarbeiten für den 2. Bauabschnitt liegen im Zeitplan.“ Die Bauarbeiten für das Bauwerk über die Fuhse sei bereits an eine Baufirma vergeben, so dass die Arbeiten (Baustelleneinrichtung) in diesem Monat beginnen können; in der 30. Kalenderwoche (Ende August) werde die Baustraße erstellt, und in der 31. Kalenderwoche sollen die ersten Spundwände für die Fundamente gerammt werden. Die Brücke werde voraussichtlich Ende 2011 fertig sein. Auftragsvergabe für den Erd – und Straßenbau soll in 2011 erfolgen, so dass nach Fertigstellung der Fuhsebrücke diese bereits für den Baustellenverkehr zur Querung der Fuhse genutzt werden könne. Die Fuhsebrücke ist mit rund 330 m das längste Brückenbauwerk im 2. Bauabschnitt. Die Brücke über die Aller im 3. Abschnitt ist dann mit 435 m noch etwas länger. Die Gewässerbreite der Fuhse beträgt etwa 15 m. Die Brückenlänge sei wegen möglicher Hochwassersituationen erforderlich. Diese große Brückenlänge habe auch den Vorteil, dass das Bauwerk keine besondere Barriere für Tiere im Gewässer oder im Gewässerrand darstelle. 

Für die Fertigstellung des 2. Bauabschnittes könne allerdings kein verbindlicher Termin genannt werden, da auch die Witterungsbedingungen dabei eine Rolle spielten, so Bernd-Wilhelm Winkelmann, er dürfte jedoch in 2013 liegen. Außerdem sei die Finanzierung dieses Abschnitts gesichert. Die Finanzierung des Gesamtprojektes sei dem Grunde nach ebenfalls gesichert, jedoch von der Erlangung der rechtlichen Vorraussetzungen (Planfeststellung, Grunderwerb) und der dann gegebenen Haushaltslage abhängig. Die Straßenbauverwaltung gehe von einer kontinuierlichen baulichen Umsetzung der Maßnahme aus. Die Gesamtlänge der Umgehungsstrecke beträgt 24,1 km. Die Kosten werden auf rund 122 Millionen Euro geschätzt. 

Für den 2. Bauabschnitt sei aktuell noch eine Klage beim OVG Lüneburg von Gegnern der Trassenführung anhängig. Die Straßenbauverwaltung nutze ihre rechtlichen Möglichkeiten zur baulichen Umsetzung der Maßnahme und könne unter Berücksichtigung der „sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses“ die Bauarbeiten durchführen. Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung. Probleme mit Anwohnern seien im 2. Bauabschnitt bisher nicht aufgetreten. Die Straßenbauverwaltung sei bemüht, bei Fragen oder Problemen in direkten Gesprächen mit den betroffenen Anwohnern einvernehmliche Lösungen zu finden. 

Für den 3. Bauabschnitt (Mittelteil der OU mit Allerquerung) laufe z. Z. das öffentlich rechtliche Planfeststellungsverfahren. Der weitere Verlauf dieses Verfahrens werde zeigen, ob unmittelbar nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts weiter gebaut werden kann. Für den Mittelteil der Ortsumgehung Celle von der B 214 bis zur B 191 wurde der Vorentwurf im Oktober 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung genehmigt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 6. März 2008 eingeleitet. 

Basis für die Umsetzung der Gesamtplanung „Verlegung der B 3 im Raum Celle/ Wathlingen mit Ortsumgehung Celle“ ist die östliche Linienvariante 8n. Die Ortsumgehung entsteht in fünf Bauabschnitten: 

  • südlich Celle (B 3 alt) – Kreisgrenze Landkreis Celle/ Region Hannover
  • südöstlich Celle (B 214) – südlich Celle (B 3 alt) (Abschnitt Süd)
  • nordöstlich Celle (B 191) – südöstlich Celle (B 214) (Abschnitt Mitte)
  • nördlich Celle (B 3 alt) – nordöstlich Celle (B 191) (Abschnitt Nord)
  • Ortsumgehung Groß Hehlen

Die Ortsumgehung Celle im Zuge der Bundesstraße 3 soll das bestehende verkehrliche Nadelöhr beseitigen und die Stadt Celle vom Durchgangsverkehr entlasten. Die Ortsumgehung trage damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität bei. Es sollen damit auch die Wohnquartiere von Schleichverkehren entlastet werden. Ein Problem ist bei der gegenwärtigen Terminplanung der Celler Kommunalpolitik ins Auge gefallen: Wenn im Jahre 2013 der 2. Bauabschnitt fertiggestellt sein sollte, werde in etwa zum gleichen Zeitpunkt die Altstadtgalerie eröffnet. Der auf der B 214 ankommende Durchgangsverkehr könne sich dann möglicherweise mit dem Verkehr im Bereich des Parkhauses (jetzt noch Feuerwehr) für das Center chaotisch entwickeln, zumal der Verkehrsabfluss Richtung Nordwall lediglich nur einspurig erfolge. Wie Joachim Schulze, SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Celler Rat dazu sagt, sei die Vekehrsführung im Bereich des Parkhauses noch nicht ausreichend diskutiert, so dass es mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von der B 214 zu Problemen kommen könne. Eine tatsächliche Entlastung werde es demnach erst nach Fertigstellung des dritten Baubschnitts geben, der aber nicht vor 2013 in Angriff genommen werden könne. 

Redaktion
Celler Presse 

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige