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Präsidium des Niedersächsischen Städtetages tagte im Celler Rathaus

CELLE.  20 Punkte umfasste die Tagesordnung; vier der abgehandelten Themen präsentierten Präsident Ulrich Mädge, Vizepräsident Frank Klingebiel zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz, dem Geschäftsführer Ralf Arning und Gastgeber Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende der Presse: Asyl-Problem, Änderung bei Gleichstellung, Inklusion, Bürgermeister in die Kreistage.

Das Asyl-Problem sieht das Gremium weiterhin ungelöst. Daran ändere auch die Bereitschaft des Bundes nichts, den Kommunen 500 Millionen EURO in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen. „Den Kommunen fehlen jährlich Millionenbeträge, um die Kosten für soziale Betreuung und den Bau von Unterkünften zu decken: Schon 2013 haben die Kommunen 135 Millionen EURO für Asylsuchende bezahlt, während das Land 75 Millionen EURO erstattet hat. Angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen und Prognosen müssen Städte, Gemeinden und Landkreise deutlich und dauerhaft entlastet werden. Hier bleibt das Land unser Ansprechpartner“, so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des NST.

Es müsse bei der Forderung bleiben, die vollen Kosten je Flüchtling und Jahr zu erstatten, daneben müsse der Bund die Gesundheitskosten übernehmen, die in Einzelfällen bis an die 100.000 EURO heranreichen können. Die bisher vom Land gezahlte Pauschale von 6.200 EURO pro Flüchtling reiche bei weitem nicht aus. „In der Pauschale sind beispielsweise für die Unterbringung der Flüchtlinge aktuell jährlich 978 EURO vorgesehen. Mit diesem Betrag kann dies weder im ländlichen Bereich, geschweige denn in städtischen Ballungszentren finanziert werden“, so Mädge. Auch müsse sofort mit der Integration der Flüchtlinge begonnen werden, wie beispielsweise durch frühzeitigen Schulunterricht, ergänzt Salzgitter Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Vizepräsident des NST. Wie Oberbürgermeister Dirk-Ulrich betonte, handele es sich hier um eine gesamtstaatliche Aufgabe um den sozialen Frieden herzustellen. Es müsse etwas an der Personalstärke getan werden. Das könne nicht allein ehrenamtlich bewältigt werden.

Der NST lehnt die von der Landesregierung geplanten Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bei Gleichstellungsbeauftragten und der Bürgerbeteiligung in Teilen ab. „Reformen der Kommunalverfassung müssen für Städte und Gemeinden mehr Gestaltungs- und Organisationsspielraum zur Folge haben. Die geplante Pflicht für Kommunen ab 20.000 Einwohnern, hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen zu müssen, widerspricht dem und verursacht völlig unnötige Kosten. Wenn das Land das so festlegt, muss es das auch bezahlen“, Ulrich Mädge.

Besonders kritisch sieht der NST die geplanten Änderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Bisher sind Bürgerbegehren nur zulässig, wenn sie unabhängig von der Größe der Kommune von 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet werden. In Zukunft soll in Städten und Landkreisen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Quote von 5 Prozent ausreichen. Auch soll künftig ein Bürgerentscheid erfolgreich sein, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens 20 Prozent – der Wahlberechtigten zustimmen. Bisher waren dazu 25 Prozent notwendig. „Die Absenkung der Quoren führt zur Schwächung der Räte und damit der repräsentativen Demokratie. Daran kann keiner Interesse haben“, so Mädge.

Angesichts der anstehenden Einigung mit der Landesregierung über die Inklusions-Kosten in den niedersächsischen Schulen sieht der NST keine Notwendigkeit mehr, an der eingereichten Vefassungsbeschwerde festzuhalten. „Die Gespräche sind zu einem guten Ende gekommen. Wir empfehlen deshalb unseren klagenden Mitgliedern, nach Verabschiedung des Gesetzes die Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zurückzuziehen“, so Ulrich Mädge. Die Niedersächsische Verfassung verpflichtet das Land, den Kommunen die Kosten zu erstatten, die ihnen durch die Einführung der inklusiven Schule entstehen. Für bauliche Maßnahmen zahlt Niedersachsen deshalb ab dem Jahr 2015 jährlich 11,7 Millionen EURO an die Schulträger. Ab 2016 erhöht sich der Betrag auf 20 Millionen EURO.

Weiterhin fordert der NST, dass Bürgermeister zukünftig auch in den Kreistag gewählt werden können. „Die aktuelle Regelung, dass Bürgermeister nicht in den Kreistag gewählt werden können, schränkt das passive Wahlrecht nach unserer Auffassung verfassungswidrig ein“, erläutert der Präsident des NST. Nach derzeitiger Rechtslage können sich Bürgermeister zwar zur Wahl in den Kreistag stellen, sind aber im Fall der Wahl verpflichtet, zwischen Amt und Mandat zu entscheiden. Mädge: „Das Argument, es würde als Kreistagsmitglied Interessenkollisionen geben, greift nicht. Diese können sich bei Abgeordneten immer ergeben und sind keine Besonderheit der Bürgermeister.“

Redaktion
Celler Presse

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