Sanierung der Altstadt: Beratung der Hauseigentümer in städtischer Hand
CELLE. Ab sofort steht die Stadtverwaltung wieder mit eigenem Personal für die Beratung der Hauseigentümer in Sanierungsfragen für die Immobilien zur Verfügung. In der Schuhstraße 5 – im Gebäude des ehemaligen Restaurants Zur Goldenen Sonne – ist am Samstag das Sanierungsbüro eröffnet worden. Nach der Trennung von dem externen Sanierungsträger liegt die Sanierungsberatung wieder in städtischer Hand.
Man wolle aber nicht nur vor Ort präsent sein, sondern auch auf die Eigentümer zugehen, um auf die Förderungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Wie Stadtbaurat Ulrich Kinder bei der Eröffnung erläuterte, gehe es aber auch um die Gestaltung des öffentlichen Raumes, der nach und nach umgestaltet werden müsse, z. B. die Hehlentorstraße. Wichtig sei bei einem Sanierungsvorhaben den Eigentümer einer Immobilie durch den „Dschungel der Verwaltung“ zu begleiten.
In einer Broschüre wird der sanierungswillige Eigentümer über die Abgrenzung des Saníerungsgebietes „Altstadt Celle“, das eine Größe von ca. 23 ha hat, aufgeklärt. Es umfasst im Norden ab der Kanzleistraße den Bereich bis zum Weißen Wall und weiter bis zum Beginn des Nordwalls, dann bis zum Steintor/Im Kreise. Im Osten ab dem Nordwall entlang des Stadtgrabens einschließlich des gesamten derzeitigen Feuerwehrareals. Im Süden entlang des Stadtgrabens bis zum Magnusgraben. Im Westen entlang des Magnusgrabens über die Brücke Thaerplatz, Westcellertorstraße bis zum Schlossplatz und dann bis zur Kanzleistraße.
Die Celler Altstadt befindet sich im Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Bundes und der Länder. Während der Laufzeit bis 2019 können Fördermittel beantragt werden. Ziel ist, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dabei sollen die historischen Altstädte aber nicht zu Museen werden, sondern sich zu lebendigen Orten entwickeln, die auch unter heutigen Bedingungen für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist der Abschluss eines Vertrages vor Beginn der Maßnahme zwischen dem Eigentümer und der Stadt Celle. Das gilt, solange Städtebaufördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Deshalb ist es wichtig, vor Beginn einer Maßnahme, sich bei der Stadt über die Fördermöglichkeiten zu informieren.. Förderanträge können formlos bei der Stadt Celle gestellt werden.
Ansprechpartner bei der Stadt Celle – Städtebauförderung – sind:
Susanne Hoffmann, Tel.: 05141/12163
Dirk Diekmann, Tel.: 05141/12296
Kerstin Bromberg, Tel.: 05141/12624
E-Mail: altstadt@celle.de
Redaktion
Celler Presse
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.
WhatsApp-Kanal
Immer bestens informiert! Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates jetzt auch direkt auf Ihr Smartphone. Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal und bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden. Hier klicken und abonnieren!
Anzeige










