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Gemeinsamer Willkommensempfang von Landkreis und Stadt Celle für die Neubürgerinnen und Neubürger im Kreistagssaal Celle am 11.03.2016

Stadt und Landkreis CELLE. Im Namen des Kreistags, der Verwaltung des Landkreises Celle und im Namen des Oberbürgermeisters der Stadt Celle Dirk-Ulrich Mende, des Stadtrates und der Stadtverwaltung begrüßte Landrat Klaus Wiswe die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Im Jahr 2015 haben sich insgesamt 197 Menschen dazu entschlossen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. 121 davon in der Stadt Celle und 76 in den Städten und Gemeinden des Landkreises.

„Ich freue mich, dass Sie unsere Einladung angenommen haben!“ sagte Klaus Wiswe. „Damit zeigen Sie auch öffentlich, dass Sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft, dass Sie sich für ein Leben in Deutschland und auch für ein Leben in den Städten und Gemeinden unseres schönen Landkreises entschieden haben. Ich verstehe das als Vertrauensbeweis für unser Land und seine Institutionen. Und dafür darf ich Ihnen ganz herzlich danken!“

Klaus Wiswe betonte, dass die Entscheidung, die Staatsbürgerschaft zu wechseln, sicher nicht leicht gefallen sei. „Wir alle hängen doch an unseren Wurzeln, an unserer Kultur und an unserer Herkunft.“ Anschließend erläuterte der Landrat, dass die Entscheidung allein aber nicht ausreiche, sondern dass einige Kriterien erfüllt werden mussten. Die deutsche Staatsangehörigkeit könne man nicht mal „so eben im Vorbeigehen“ erlangen.

• Die Identität und bisherige Staatsbürgerschaft mussten zweifelsfrei feststehen
• Ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von sechs bis acht Jahren musste nachgewiesen werden
• Ausreichende Sprachkenntnisse mussten durch Schulabschluss oder Sprachzertifikat erworben werden
• Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung mussten durch Schulabschluss oder Einbürgerungstest nachgewiesen werden
• Der Lebensunterhalt in Deutschland musste gesichert sein
• Die Straffreiheit musste ebenfalls nachgewiesen werden
• In einigen Fällen musste die Bereitschaft bestehen, die bisherige Staatsbürgerschaft endgültig aufzugeben

Möglicherweise habe es aufgrund persönlicher Umstände auch Ausnahmen gegeben, aber das deutsche Rechtssystem sei nicht so starr, dass es nicht individuelle Entscheidungen möglich mache. Diese Entscheidungen seien der vermutlich wichtigsten deutschen Norm unterworfen: Der Achtung der Menschenwürde! Festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

„Unter Menschenwürde verstehen wir die Vorstellung, dass alle Menschen unabhängig von irgendwelchen Merkmalen wie etwa Herkunft, Geschlecht, Alter oder Religionszugehörigkeit denselben Wert haben. Die Verankerung der Menschenwürde als erste Norm des Grundgesetzes ist eine bewusste Reaktion auf ihre massive Missachtung im Nationalsozialismus“, – so der Landrat.

Anschließend ermutigte Klaus Wiswe die neuen Bürgerinnen und Bürger auch ihre Bürgerrechte wie z.B. das Wahlrecht wahrzunehmen und sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen, sei es in der Nachbarschaft, dem Verein, der Feuerwehr, der Politik oder vielleicht auch in der Flüchtlingshilfe. „Sie tragen jetzt auch ganz persönlich ein Stück Verantwortung für eine gute Zukunft Deutschlands.“ Klaus Wiswe gratulierte am Ende seiner Rede allen Neubürgerinnen und Neubürgern und sprach noch einmal ein herzliches Willkommen in der Stadt und im Landkreis Celle aus.

Mit der musikalischen Unterstützung der Band „Allertown Stompers“ vom KAV Gymnasium wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen, und anschließend gab es die Möglichkeit, sich zwanglos untereinander auszutauschen und zu informieren. So berichtete uns Hatib Fatty-Schmidt – aus Ghana stammend -, dass er die Sprachtests oder die Fragen zu Politik und Kultur relativ schnell absolvieren konnte, da er seit 1994 in Deutschland lebe, dass es aber für andere doch größere Herausforderungen und Umstellungen gegeben habe.

Redaktion
Celler Presse

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