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AfD-Antrag zur Live-Übertragung von Ratssitzungen im Verwaltungsausschuss gescheitert

CELLE. Die Celler AfD-Fraktion hatte im Stadtrat beantragt, künftig dessen öffentlichen Sitzungsteil per Live-Stream im Internet zu übertragen und diese Übertragungen auch zum späteren Abruf in einer Mediathek bereitzuhalten. „Damit möchten wir für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit der im Rat getroffenen Entscheidungen sorgen“, erklärte das Celler AfD-Ratsmitglied Frank Pillibeit.

Dieser Antrag ist nun im Verwaltungsausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Zuvor war der Antrag bereits im Finanzausschuss gescheitert. Am kommenden Dienstag entscheidet der Rat darüber. Zuvorderst stehen dem Vorhaben der Live-Übertragung Kostengründe entgegen, erläuterte Oberbürgermeister Jörg Nigge heute im Pressegespräch. Aber auch Satzung und Geschäftsordnung müssen geändert werden.

Im Vorfeld einer möglichen positiven Entscheidung zu Live-Übertragungen stehen die Satzungsänderung und die Änderung der Geschäftsordnung auf der Agenda. Sollte sich die Finanzsituation der Stadt ändern, könne unter dieser Voraussetzung das Thema wieder aufgegriffen werden.

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Celle:

„In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahmen ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.“

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Celle:

„Die Benutzung elektronischer Aufzeichnungsgeräte in Ton und Film sind zulässig, es sei denn, mehr als ein Drittel der anwesenden Ratsmitglieder widersprechen der Aufzeichnung. Das Recht des einzelnen Ratsmitgliedes, seinen Beitrag nicht aufzeichnen zu lassen, bleibt davon unberührt.

Die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen ist der / dem Ratsvorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung durch Vertreterinnen / Vertreter der Medien anzuzeigen. Die / Der Ratsvorsitzende hat die Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.“

Redaktion
Celler Presse

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