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Neue Regeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – Ab August können Erlaubnisanträge bei der IHK gestellt werden.

LÜNEBURG. Ab August gilt für Verwalter von Wohnungsimmobilien eine Erlaubnispflicht. Hintergrund ist eine entsprechende Änderung des Paragrafen 34c der Gewerbeordnung. Darüber informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg, denn in Niedersachsen sind die IHKs zuständige Erlaubnisbehörde. Bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg werden Gewerbetreibende die Erlaubnis ab dem Stichtag 1. Augustbeantragen können.

„Wer schon vor dem 1. August Wohnimmobilien verwaltet und dies nach dem Stichdatum fortführen möchte, muss die neue Erlaubnis innerhalb von sieben Monaten, also bis spätestens 1. März 2019, beantragt haben“, sagt IHK-Rechtsexperte Patrick Stöhr. „Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass die Antragssteller ihr Gewerbe ordnungsgemäß ausüben, in geordneten Vermögensverhältnissen leben sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.“

Neu ist auch, dass Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sich mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden müssen. Das gilt auch für Mitarbeiter, die in der Immobilienverwaltung tätig sind. Weitere Details regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die ab dem 1. August um spezifische Regelungen zur Weiterbildungspflicht erweitert wird. Außerdem gibt es neue Regeln beim Thema Versicherungen: So wird die Mindestversicherungssumme zukünftig 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen.

Bei Fragen zum Thema unterstützen die Mitarbeiter des IHK-Bereichs Recht und Fair Play: Tel. 04131 742-405, recht@lueneburg.ihk.de.

PR

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