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Bebauungsplan und Rahmenplan Allerinsel beschlossen

CELLE. Stadtbaurat Ulrich Kinder bezeichnete es als großen Schritt zur Entwicklung der Allerinsel. Bereits im Jahr 2004 wurde ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet die gesamte Allerinsel. Im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans „Allerinsel“ zusammen mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei soll zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt werden. Weitere Abschnitte sollen später folgen.

Vorgesehen ist in dem Bereich südlich der Hafenstraße der Umbau von ehemals gewerblich genutzten und heute überwiegend brachliegenden Flächen zu einem gemischten urbanen Quartier, dessen 1. Bauabschnitt eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vorsieht.

Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Bereich Allerinsel sind bereits umgesetzt. Im Zuge der Entwicklung im Umfeld der Allerinsel wurde die Erneuerung der Umfassungsbauwerke des Hafens im Kontext mit der künftigen Entwicklung vorgenommen. Die Erneuerung war erforderlich, weil die Hafenmauern einen dringenden Sanierungsbedarf aufwiesen und für die weitere Entwicklung eine gesicherte Erschließungsvoraussetzung geschaffen werden musste.

Mit der Durchführung des Investorenwettbewerbes hat die künftige bauliche Entwicklung des Hafenumfeldes eine weitere Konkretisierung erfahren. Der Bebauungsplan wird nun als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Im Rahmen der Auswertung aus der erneuten öffentlichen Auslegung und in den fortschreitenden Gesprächen mit den Investoren haben sich am Entwurf des Bebauungsplans Änderungen ergeben, die seine erneute Auslegung erforderlich machten. Insbesondere der Umgang mit gewerblichen Schallimmissionen wurde im geänderten Bebauungsplanentwurf konkretisiert. Im Zuge der Änderung des Baugesetzbuches, hat der Bundesgesetzgeber eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Diese neue Kategorie bildet in besserer Weise die städtebauliche Grundkonzeption für die geplante Bebauung und die angestrebte Nutzungsmischung ab. Darüber hinaus ist das gegenüber dem herkömmlichen Mischgebiet geänderte bzw. verringerte Lärmschutzniveau dazu geeignet potentielle Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt wurden mit dem Schallgutachten alle unterschiedlichen Lärmarten betrachtet, welche auf der Allerinsel zum Tragen kommen. Dabei spielten sowohl der Freizeitlärm insbesondere seitens des Schützenfestes, der Verkehrslärm seitens der Hafenstraße und der Eisenbahntrasse und gewerblich bedingte Schallemissionen eine gewichtige Rolle. Insbesondere die gewerblichen Schallemissionen verdienen hierbei eine tiefergehende Betrachtung.

Im Zuge der ursprünglichen Rahmenplanung, in der die ansässigen Gewerbebetriebe explizit informiert und beteiligt wurden, konnte von einem Interesse sowohl von Conmetall/Conpac als auch Barilla ausgegangen werden, die gewerbliche Nutzung auf der Allerinsel (zumindest weitgehend) aufzugeben und die Tätigkeiten am jeweils weiteren Betriebsstandort in Celle zu konzentrieren. Veränderungen im Würth-Konzern, zum dem auch Conmetall/Conpac gehören, haben dazu geführt, dass einer Verlagerung bzw. Aufgabe des Standortes Allerinsel seitens des Konzerns kurzfristig nicht mehr in Betracht gezogen wird. Die von Barilla bislang als möglich betrachtete Aufgabe des Speichergebäudes wird aufgrund hoher Kosten für eine alternative Lagerung von Spezialgetreidemischungen als zumindest kurzfristig nicht umsetzbar angesehen. Die Stadt Celle sieht die Notwendigkeit des Gewerbebetriebes die Nutzung des Speichergebäudes fortzusetzen, erhält aber gleichzeitig das Sanierungsziel, eine Verlagerung der Speichernutzung in Abstimmung mit Barilla durchzuführen, aufrecht.

Spätestens mit Eintritt dieser Veränderungen im Gesamtkonzept der Allerinsel, sind die vorhandenen Gewerbebetriebe hinsichtlich ihrer Emissionen als Bestand zu berücksichtigen. Zuvor musste nur von einer Übergangszeit ausgegangen werden in der die genannten Betriebe für entsprechende Immissionen bei vorhandenen, wie hinzukommenden Wohnnutzungen führen bzw. noch führen würden.

Zur Einschätzung welches Konfliktpotential tatsächlich besteht, kann in der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Gemengelage angeführt werden, dass die lärmtechnischen Anforderungen, denen sich die neuhinzukommende Wohnbebauung stellen muss, bereits durch die Berücksichtigung des Freizeitlärms sowie des Straßen- und Eisenbahnlärms sehr hoch sind. Um über das eigentliche Bebauungsplanverfahren hinaus eine Planungssicherheit für die Firma Barilla zu gewährleisten, werden begleitend weitere Vereinbarungen mit den Investoren im Rahmen der Grundstücksverhandlungen getroffen und durch die Eintragung von Baulasten und Grunddienstbarkeiten abgesichert.

Im Ergebnis haben sich durch die Nacherhebung niedrigere Lärmpegel im gesamten Untersuchungsgebiet ergeben als dies zunächst angenommen wurde. Die in der letzten Stellungnahme seitens des Speichereigentümers geäußerte Befürchtung, dass der Betrieb des Speichers möglicherweise viel lauter sei, konnte damit ausgeräumt werden.

Um nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erlangen, plädierte Stadtbaurat Ulrich Kinder in der jüngsten Ratssitzung dafür, den Bebauungsplan zu beschließen. Stephan Ohl von der Grünenfraktion hatte zuvor Bedenken angemeldet; er gehe von einem Restrisiko aus, indem durch den Beschluss Schnelligkeit vor Sorgfalt praktiziert werde. Zuvor hatte auch Udo Hörstmann von den Unabhängigen wegen der Lärmbelästigung durch Barilla eine Enthaltung angekündigt. Die Lärmbelästigung sah Jürgen Rentsch von der SPD-Fraktion nicht als entscheidendes Kriterium an, nachdem man sich bereits 14 Jahre mit dem Bebauungsplan beschäftigt habe. Schließlich werde niemand gezwungen, dort zu wohnen.

In der Abstimmung gab es schließlich eine Gegenstimme und zwölf Enthaltungen. Somit ist der Bebauungsplan mehrheitlich beschlossen.

PR/Redaktion
Celler Presse

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