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Neues Reiserecht: Nicht nur Vorteile für Verbraucher – Was die neuen Regelungen für Urlauber bedeuten

HANNOVER. Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher. Die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen bis 500 Euro fallen zukünftig nicht mehr unter das Reiserecht. Auch erhalten Anbieter mehr Freiheiten, gebuchte Leistungen nachträglich zu verändern. Positiv: Die Reform schafft mehr Klarheit bei der Buchung, Onlineportale werden Reisebüros gleichgestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was die Änderungen für Urlauber bedeuten.

„Viele Kunden stellen sich ihre Reise heute online zusammen. Dafür war der bisherige Rechtsrahmen nicht ausgelegt“, erklärt Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Änderungen füllen diese Lücke und sorgen für mehr Transparenz.“ Ein Formblatt muss Kunden zukünftig über die Art der gebuchten Reise aufklären. Neben der Pauschalreise wird die „verbundene Reiseleistung“ als neue Kategorie eingeführt. Wie bei der Pauschalreise müssen Vermittler, sofern sie Zahlungen entgegennehmen, auch hier eine eigene Insolvenzversicherung vorlegen – egal ob Reisebüro oder Onlineportal. Informiert ein Anbieter nicht ordnungsgemäß, kann das zu einer erweiterten Haftung führen. „Die neuen Informationspflichten stärken die Rechte der Verbraucher und sorgen für mehr Klarheit“, so Semmler.

Ebenfalls positiv: Bei Reisemängeln mussten Urlauber ihre Forderungen bisher innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Diese Ausschlussfrist wurde abgeschafft. Zukünftig haben Reisende zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzumelden. „Ob dies in der Praxis ein Vorteil ist, bleibt jedoch abzuwarten“, so Semmler. Urlauber müssen die Mängel weiterhin vor Ort anzeigen und nachweislich um Abhilfe bitten. „Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es sein, den Mangel zu beweisen“. Die Rechtsexpertin rät daher weiterhin, bei Reisemängeln schnellstmöglich nach Rückkehr tätig zu werden.

Kunden müssen höhere Kosten hinnehmen

Eine deutliche Verschlechterung bringen die neuen Regelungen in einem anderen Bereich: Veranstalter dürfen den Preis bis zum 20. Tag vor Reiseantritt um bis zu acht Prozent erhöhen – ohne dass der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht erhält. Bisher galten fünf Prozent bis vier Monate vor Reiseantritt. „Diese Änderung ist schon ärgerlich. Gerade in der Hauptsaison dürfte es so kurz vor Reiseantritt unmöglich sein, eine passende Alternative zu finden. Kunden werden Preiserhöhungen daher meist hinnehmen“, fürchtet Semmler. Ebenfalls ungünstig: Erheblichen Leistungsänderungen muss der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist widersprechen – sonst gelten sie als akzeptiert. „Diese für den Veranstalter günstige Anpassungsmöglichkeit gab die frühere Rechtslage so nicht her.“

Ein weiterer Nachteil: Die Buchung von Ferienhäusern oder -wohnungen als Einzelleistung sowie Tagesreisen bis 500 Euro fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Treten Mängel auf, kann es für Betroffene schwerer werden, ihre Rechte durchzusetzen.

„Aus deutscher Sicht stellen die Neuerungen in vielen Punkten eine Verschlechterung dar. Wir hätten uns gewünscht, dass vorhandene Verbraucherschutzstandards erhalten bleiben – das ist leider nicht durchgängig der Fall“, resümiert Semmler.

Die neuen Regelungen gelten für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zum Thema Reise und Urlaub unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/reise-urlaub

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