Montag, 9. Dezember 2024

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE AN DER WIEHE VORLÄUFIG GESICHERT

Landkreis CELLE. „Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-  und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für das Überschwemmungsbiet der Wiehe im Landkreis Celle ermittelt.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehördenfestgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt –  auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

DER NLWKN IN VERDEN HAT IMLANDKREIS CELLE FOLGENDES
ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET VORLÄUFIG GESICHERT:

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der WIEHE liegt in der Gemeinde Hohne des Landkreises Celle. Es beginnt an der Mündung zum Schwarzwasser im Naturschutzgebiet Müsse und erstreckt sich 7,711 km stromauf bis zur Grenze der Gemeinde Ummern im Landkreis Gifhorn. Im gesamten  Streckenverlauf tritt die Wiehe über die Ufer. Zwischen Wiehe-km 3,5 und 6,0 sind vom Überschwemmungsgebiet auch besiedelte Flächen der Ortschaften Hohne und Spechtshorn betroffen. Das ÜSG Wiehe überdeckt eine Fläche von rund 196,5 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 26. September 2018.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.