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Niederschlagswassergebühr bleibt – Fehlbetrag von 478.000 EURO in 2017

  • Celle

CELLE. So sehr sich Udo Hörstmann (Unabhängige) bei der Ratssitzung auch ins Zeug legte – er bekam die „Kuh“ nicht vom „Eis“. Die „Kuh“   war die Niederschlagswassergebühr – das „Eis“ war der Stadtrat. Hörstmann plädierte eindringlich für die Abschaffung der Gebühr, die im Jahre 2015 als Einnahme zur Konsolidierung des Haushalts eingeführt wurde, nun aber in der Betrachtung des Jahres 2017 eine zusätzliche Belastung des Haushalts bedeutet.

 Die Einnahmen der Stadt betrugen im Jahre 2017 2,6 Millionen EURO, davon kommen allein von den Immobilien der Stadt selbst 1,8 Millionen EURO. Hörstmann: „Hinzu ist auf der Kostenseite die Tatsache zu rechnen, dass für diese „Gebühreneintreibung“ zwei neue, zusätzliche Stellen geschaffen worden sind, die jährlich mit ca. 127.000 EURO zu Buche schlagen, zukünftig natürlich von Jahr zu Jahr steigend. Weiter anfallende Verwaltungskosten sind noch nicht eingerechnet.“ Bei dem Argument, dass von der Stadt in diesem Zusammenhang auch Investitionen getätigt worden sind, müsse man berücksichtigen, dass diese von der Stadt selbst bezahlt worden sind.

Für die Abschaffung der Gebühr sprächen vier Aspekte:

  1. Es werden nur Mitbürger-Haushalte belastet, die gar keine Chance haben, das Regenwasser selbst versichern zu lassen. Hier sind es in erster Linie die Besitzer der Häuser in der Innenstadt, die ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Kosten werden auf die Mieter umgelegt, das wiederum führe zu höheren Nebenkosten und mache das Wohnen teurer.
  2. Es wird von Regengerechtigkeit gesprochen, wenn die Gebühr eingezogen wird. Bei Nicht-Erhebung zahlen alle für die Nutzung der Regenwasserkanäle. Wie müssen sich da die Bürger fühlen, die für die Sanierung ihrer Straße viel Geld bezahlt haben und diese nun von Mitbürgern benutzt werden, die aber nicht einen Cent zur Verbessrung der Straße beigetragen haben.
  3. Es werden Bürger mit Bescheiden belegt, wo es überhaupt keinen Regenwasserkanal gibt.
  4. Seit nun drei Jahren arbeiten zwei Personen daran, die Erfassung der Grundstücke zu beenden. Weil die Stadt die Erfassung nicht zeitnah erledigen kann und nun auch noch die Gebühr für vier Jahre rückwirkend erheben will, kann sie aber für die Verspätung nicht die Bürger verantwortlich machen. Und wie sollen Hauseigentümer Mieter erreichen, die bereits vor zwei oder drei Jahren ausgezogen sind?

Nach Hörstmanns Ausführungen wäre es sinnvoll, 1,8 Millionen EURO, die die Stadt als Niederschlagsgebühr bezahlen muss, besser im Kernhaushalt zu belassen, damit die Sanierung des Haushalts zu betreiben und den Bürgern zeigen, dass die Stadt nicht immer nur in ihre Taschen fassen will.

Hörstmanns Appell blieb zwar nicht ganz ungehört, zumindest gab es bei der Abstimmung zum Beibehalt der Gebühr sechs Gegenstimmen. So blieb die „Kuh“ auf dem „Eis“. Stadtbaurat Kinder hatte zuvor erläutert, dass die Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung zur Grundstücksfläche abgegeben haben, die gebührenrelevant ist, noch einmal angeschrieben werden. Sollte es dann nicht zu einer Reaktion kommen, werden die Gebühren geschätzt. Die nun verabschiedete Satzung zur Erhebung der Niederschlagsgebühr legt 0,76 EURO je qm für das Jahr 2019 fest. Der aktuelle Wert liegt bei 0,67 EURO je qm. Die Stadt geht von einer abzurechnenden Gesamtfläche von 3.910.486 qm aus.

Redaktion
Celler Presse

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