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Kulturlandschaft oder Wildnis? Wie soll die FFH-Richtlinie im Landkreis Celle umgesetzt werden?

Landkreis CELLE. Die Frage, welche Schutzgebietskategorie am besten für die FFH-Gebiete geeignet ist, wird weder in der FFH-Richtlinie noch im nationalen Recht vorgegeben. Dies beruht auf dem Umstand, dass es keine einheitlichen Strukturen des Natur- und Landschaftsschutzes in Europa gibt.

Nach den Vorstellungen von Naturschutzverwaltung und NABU soll es im Landkreis Celle nur Naturschutzgebiete geben. Begründet wird dies mit den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In einem Naturschutzgebiet hat der Naturschutz absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungen, mit der Folge, dass die Bevölkerung sowie die Land- und Forstwirtschaft ausgegrenzt wird. Diese Sichtweise blendet aus, dass alle Schutzgebietsverordnungen den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen haben (vgl. Artikel 2 der FFH-Richtlinie). Von vornherein nur Naturschutzgebiete zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Betracht zu ziehen, wird den vielfältig genutzten Kulturlandschaften im Landkreis Celle nicht gerecht.

Die aktuellen Vorstellungen der Naturschutzverwaltung haben zur Folge, dass die Bewirtschaftung verbreitet unrentabel und das Land von weitreichender Nutzungsaufgabe und Verwilderung bedroht wird. Dies belegen aktuelle Studien des renommierten Agrarökonomen und Sachverständigen, Prof. Dr. Albrecht Mährlein. Was hilft da ein vom Land gewährter finanzieller Erschwernisausgleich in einem Naturschutzgebiet? Diese „Peanuts“ können die schweren Auflagen nicht ansatzweise ausgleichen.

Entgegen der Darstellung des NABU Kreisverbandes Celle ist es so, dass in Naturschutzgebieten mit ihren drastischen Auflagen vor allem die Pferdehalter sowie die bäuerlichen Familienbetriebe empfindlich getroffen werden. Die Weide- und Wiesenwirtschaft, so wie wir sie jetzt kennen, würde zum Erliegen kommen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft wird beschleunigt. Die Pflege der alten Hofstellen sowie der dörflichen Infrastuktur ist bedroht. Das Leben auf den Dörfern würde sich verändern.

Auch mit Landschaftsschutzgebieten können alle Ziele der FFH-Richtlinie erreicht werden. Insofern hat der Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum des Landkreises Celle folgerichtig für das Gebiet der Aller bereits im Juni ein Landschaftsschutzgebiet beschlossen. In Landschaftsschutzgebieten können ökologisch wertvolle Flächen mit dem bewährten Instrument des Vertragsnaturschutzes gezielt entwickelt werden. Gleichzeitig bleibt der Raum für Bevölkerung und Tourismus offen. Vielfältige bäuerliche Wirtschaftsstrukturen können erhalten werden.

Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal

PR
Foto: privat

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