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OB möchte Gastronomie entlasten – Sondernutzungsflächen ausweiten und -gebühren aussetzen

  • Celle

CELLE. Seit heute dürfen Gastronomen ihre Restaurants wieder zur Bewirtung ihrer Gäste öffnen – allerdings nur unter strengen Auflagen. So darf nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze gleichzeitig belegt werden und auch der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gästen, sofern sie nicht einem Hausstand angehören, muss eingehalten werden.

„Um unsere ortsansässigen Restaurantbetreiber bestmöglich zu unterstützen, werden wir dort wo möglich die Ausweitung der Flächen für die Außengastronomie zulassen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge. Wer die Rettungswege freihält und sich mit seinen direkten Nachbarn abspricht, kann seine Gäste daher auch außerhalb der bislang festgelegten Flächen bewirten. Wir haben die Möglichkeit, dies im Rahmen einer Härtefallregelung umzusetzen“, betont Dr. Jörg Nigge. „Wir gehen seit heute proaktiv auf die Gastronomen zu und klären persönlich, welche individuellen Möglichkeiten sich für einen jeden bieten“, ergänzt der OB.

„Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Erlass der Gebühren für die Sondernutzung. Ich werde den Ratsvertretern vorschlagen, von April bis Dezember 2020 sowohl für Gastronomie, als auch für den Einzelhandel keine Gebühren zu erheben. In der momentanen Situation bedeuten die Abgaben eine besondere Belastung für jeden Einzelnen. Da auch aus der Politik bereits ein entsprechender Antrag vorliegt, gehe ich von breiter Zustimmung aus.“

Beide Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, den hiesigen Restaurantbetreibern schnell wieder auf die Beine zu helfen.

PR

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