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Kommunale Friedhöfe – Neue Rahmenbedingungen für Trauerfeiern

  • Celle

CELLE. Mit der allmählichen Rückkehr zu mehr Normalität in Zeiten der Coronavirus-Pandemie werden auch die Vorgaben für Trauerfeiern gelockert. Die Nutzung von Kirchen und Friedhofskapellen ist ab sofort wieder gestattet. Es muss aber sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten sowie während des Aufenthalts und beim Verlassen der Einrichtung den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einhält. Darüber hinaus müssen zusätzliche Hygienemaßnahmen beachtet werden, wie zum Beispiel die Händedesinfektion. Außerdem stehen momentan die Gesangsbücher leider nicht zur Verfügung.

Aufkleber auf den Sitzbänken verdeutlichen den Trauergästen, wo sie in der Kapelle auf dem Waldfriedhof Platz nehmen dürfen.

Außerdem ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Größen der Friedhofskapellen je Standort eine maximale Anzahl an Trauergästen. In den Kapellen auf dem Waldfriedhof, in Bostel und in Altenhagen liegt die maximale Anzahl bei 20 Personen, in Westercelle sind es 15 und in Lachtehausen 16 Personen – diese Zahlen gelten unabhängig davon, ob die Personen einem Hausstand angehören oder nicht.

Es kann zurzeit nur jede zweite Kirchenbank mit je zwei Personen besetzt werden, zur besseren Orientierung sind die Plätze mit einem Aufkleber gekennzeichnet. In der Friedhofskapelle Altencelle, Burgstraße, wurden die 20 Stühle in einem Abstand von 1,50 Metern voneinander platziert.

Im Rahmen einer Beerdigung ist nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt auf den engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfassen darf, beschränkt.

PR
Foto: Stadt Celle

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