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AKH-Gruppe: Ab sofort wieder Besuche in den Krankenhäusern in Celle und Peine möglich

CELLE/PEINE. Während der Hochphase der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen galt auch in den beiden Krankenhäusern der AKH-Gruppe in Celle und Peine zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein striktes Besuchsverbot. Die Regelungen waren von der Landesregierung in Hannover vorgegeben worden, sie wurden nun vom zuständigen Ministerium an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst und damit etwas gelockert.

Demnach gilt seit dem vergangenen Mittwoch auch für das Allgemeine Krankenhaus Celle und für das Klinikum Peine, dass jede Patientin beziehungsweise jeder Patient Besuch von einer Person gleichzeitig bekommen darf. Der Besuch darf „wechseln“, es muss also nicht stets die gleiche Person sein, jedoch eben nur eine Besucherin oder ein Besucher gleichzeitig pro Person.

„Wir freuen uns, dass das aktuelle Infektionsgeschehen eine Lockerung des strikten Besuchsverbots zulässt, da die Regelung zwar absolut richtig, aber für etliche Patientinnen und Patienten eine echte Herausforderung war“, sagt AKH-Sprecher Tobias Mull. Auch in der aktuellen Situation wird dabei alles unternommen, um Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besuchern sowie der Belegschaft der beiden Krankenhäuser die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. So sind die Covid-Bereiche in beiden Kliniken strikt vom übrigen Klinikgeschehen getrennt, es gibt ein detailliertes Hygienekonzept, außerdem kontrolliert ein Sicherheitsdienst den Zugang zum Klinikum.

„Nach der Verordnung der Landesregierung haben die Besucherinnen und Besucher beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses ihren Namen, Vornamen, vollständige Adresse und Telefonnummer zu hinterlegen“, unterstreicht Mull. Diese Daten, ferner den Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Klinikums und den Namen des besuchten Patienten, werden nach einem Monat gelöscht. „Mit den Daten sollen im Fall der Fälle Infektionsketten nachvollzogen werden können“, erläutert der AKH-Sprecher. Sollten sich Personen weigern, diese Daten anzugeben, wird ihnen der Zutritt zum Klinikum verwehrt. Der Zutritt zu den beiden Krankenhäusern ist zudem nur mit einem Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Weiterhin gelten folgende Besuchsregelungen: Im AKH Celle sind Besuche durch werdende Väter und durch Väter von Neugeborenen möglich, ebenfalls sind Besuche durch (beide) Eltern (gleichzeitig) und Sorgeberechtigte von Kindern unter 14 Jahren gestattet. Ebenfalls besucht werden dürfen in Celle und Peine palliativmedizinisch versorgte Patientinnen und Patienten, bei denen der Sterbeprozess eingesetzt hat. Dabei gibt es keine gesetzliche Obergrenze an Besuchern, dieser Personenkreis kann außerdem auch durch ambulante Hospizdienste besucht werden.

Außerdem dürfen nach wie vor folgende Personengruppen Patientinnen und Patienten besuchen: Gerichtlich bestellte Betreuer, Richter in Betreuungsangelegenheiten, Mitarbeiter von Betreuungsstellen, Verfahrenspfleger, Lehrkräfte für den Krankenhausunterricht, Urkundspersonen, Rechtsanwälte sowie Geistliche und Seelsorger. Unabhängig vom konkreten Patienten ist das dienstlich veranlasste Betreten durch Personen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mithin insbesondere Angehörige von Polizei, Justiz, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienst, Gesundheits-, Gewerbeaufsichts-, Jugend- oder Ordnungsamt, Betreibern von Rettungshubschrauberdiensten ferner das dienstliche Betreten Angehöriger privater Krankentransportdienste im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ebenfalls zulässig.

Wie bislang gilt auch weiterhin, dass die Betretungsmöglichkeiten nicht für Personen gelten, die an Symptomen einer Erkältung bzw. eines grippalen Infekts leiden, ferner nicht für Kontaktpersonen von Menschen, die sich in Quarantäne befinden. Vorstehender Personenkreis darf daher ausnahmslos das Klinikum als Besucher nicht betreten. Der Sicherheitsdienst ist deshalb angehalten, die Besucherinnen und Besucher vor dem Zutritt ins Klinikum nach ihrem Gesundheitszustand zu fragen.

„An beiden Klinikstandorten wird sich die AKH-Gruppe strikt an diese Vorgaben der Landesregierung halten. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn es im Vorfeld der Patientenbesuche wegen der Datenerhebung zu Verzögerungen kommen kann. Vor allem in diesem Falle sollten die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen unbedingt eingehalten werden“, so Mull abschließend.

PR

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