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OVG Lüneburg kippt mit Eilentscheidung die „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

  • Celle

NIEDERSACHSEN. Der DEHOGA Niedersachsen zeigt sich überglücklich, dass die “Landeskinderregelung“ aus der aktuellen CoronaVerordnung des Landes durch die Klage eines Antragstellers aus Nordrhein-Westfalen heute durch das OVG mittels eines Eilbeschlusses vorläufig außer Vollzug gesetzt worden ist. Die Aussetzung der Regelung wirkt ab sofort und ist allgemeinverbindlich.

Der Beschluss des OVG Lüneburg lässt die Hoffnung der Niedersächsischen Hotellerie aufkeimen, jetzt noch einen Teil des verloren geglaubten Pfingstgeschäftes zurückholen zu können, so DEHOGA Präsident Detlef Schröder heute in Hannover.
Nach der aktuellen CoronaVO des Landes hätten viele Gäste insbesondere aus Nordrhein-Westfalen enttäuscht ihre zu Pfingsten gebuchten Übernachtungen stornieren müssen.
Präsident Schröder versichert, dass die niedersächsische Hotellerie jetzt versuchen werde, diese enttäuschten Gäste über Pfingsten zurückzuholen. Das wird zwar schwierig werden, so Schröder, weil davon auszugehen ist, dass sich viele Gäste von außerhalb Niedersachsens schon anders orientiert haben werden, dennoch sei die Hotellerie Niedersachsens voller Hoffnung erfolgreich zu sein.
Eine kürzlich durchgeführte Befragung der Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen war zu dem Ergebnis gekommen, dass die „Landeskinderregelung“ das Haupthindernis für das Anspringen des touristischen Übernachtungsgeschäftes in Niedersachsen nach der neuen Corona Verordnung gültig ab dem 10.5.2021 war.

PR

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