Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Keine Testpflicht mehr im Einzelhandel – Landkreis hebt Beschränkungen auf – Vorgaben gelten ab Dienstag

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der festgestellt wird, dass die 7-Tage-Inzidenz im Gebiet des Landkreises Celle den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat. Durch die Allgemeinverfügung in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung vom 21.05.2021 gelten damit ab morgen, 25.05.2021, folgende Regelungen für den Einzelhandel:

Die Pflicht zur Testung für Kundinnen und Kunden im Einzelhandelt entfällt.

In Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Outlet-Center und der Verkaufsstellen in Einkaufscentern, sind Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen.

Neben der Durchführung von Maßnahmen nach dem Hygienekonzept ist in den Verkaufsstellen für die Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sicherzustellen, dass sich

  1. in einem Betrieb mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern nur eine Kundin oder ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und
  2. in einem Betrieb mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern

a) in Bezug auf die Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter nur eine Kundin oder ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und
b) in Bezug auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche nur eine Kundin oder ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Für die übrigen Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Outlet-Center und der Verkaufsstellen in Einkaufscentern gilt, dass sich

  1. in einem Betrieb mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern nur eine Kundin oder ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und
  2. in einem Betrieb mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern

a) in Bezug auf die Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter nur eine Kundin oder ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und
b) in Bezug auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche nur eine Kundin oder ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Für Einkaufszentren und die Betriebe des Einzelhandels in diesen Einkaufszentren sind im Rahmen des Hygienekonzepts abgestimmte Maßnahmen zu treffen, die der Vermeidung von Warteschlangen dienen.

Die Verordnung können Sie hier einsehen:
https://www.niedersachsen.de/verkuendung/amtliche-verkundung-ersatzverkundung-niedersachsische-corona-verordnungen-196824.html

Die Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen: AV____9_a_II__002_.pdf (landkreis-celle.de)

Der Landkreis hat eine Coronahotline unter 05141/916-5070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige