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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

NEUENHÄUSEN. Bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag fiel einer Streife ein 28-Jähriger aus NRW auf einem E-Scooter auf, da er vor den Beamten und direkt vor der Dienststelle eine „rot“ zeigende Ampel überfuhr. Bei der Kontrolle wurde zudem ein Atemalkoholwert von 1,56 Promille festgestellt. Eine Blutentnahme sowie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sind nun die Folge für den jungen Mann.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, für die die gesetzlichen Regelungen wie für Kraftwagen gelten. Somit liegt bei Werten ab 1,1 Promille z.B. absolute Fahruntüchtigkeit vor, darunter kann bei entsprechenden Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. In diesen Fällen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Auch die 0,5 Promille-Grenze gilt für E-Scooter Fahrer, ebenso wie das Verbot von Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss. In beiden Fällen winkt ein Bußgeld von 500 EUR sowie ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg. Im Wiederholungsfall beträgt das Bußgeld 1.000 EUR / 3 Monate Fahrverbot.

ots

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