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Kommunalwahl 2021 – Briefwahlbüros ab dem 23. August geöffnet

  • Celle

CELLE. Am 12. September findet die Kommunalwahl statt. Die Briefwahllokale im Stadtgebiet öffnen dazu am Montag, 23. August. Voraussetzung zur Stimmabgabe ist die Vollendung des 16. Lebensjahres, ein mindestens 3-monatiger Wohnsitz in Celle und die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes. Zur Ausstellung eines Wahlscheins ist das Mitbringen der Wahlberechtigungskarte oder von Ausweispapieren (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Es stehen zwei Örtlichkeiten zur Verfügung. Das Briefwahlbüro im „Alten Rathaus“ und das Briefwahlbüro „Alte Exerzierhalle“ gegenüber dem Neuen Rathaus. Für Menschen mit Gehbehinderung (aber natürlich auch für alle anderen) bietet sich diese barrierefreie Variante am Neuen Rathaus an. Parkplätze stehen direkt vor dem Haus zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten in der „Alten Exerzierhalle“ am Neuen Rathaus, Telefon (0 51 41) 12 33 66: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und sonnabends (28.08. und 04.09.2021) von 9 bis 12 Uhr.

Das Briefwahllokal im Alten Rathaus, Markt 14-16, Telefon (0 51 41) 12 33 88, steht zu folgenden Zeiten offen: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und sonnabends (28.08. und 04.09.2021) von 9 bis 12 Uhr. Am letzten Freitag vor der Wahl, den 10.09.2021 schließt das Briefwahlbüro bereits um 13.00 Uhr.

Unabhängig von der persönlichen Stimmabgabe in einem der Briefwahlbüros können sich Wählerinnen und Wähler die Unterlagen bequem nach Hause schicken lassen. Dazu einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Stadt Celle, Wahlbüro, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, senden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahl auch per Fax (0 51 41) 12 33 99, per E-Mail an wahl@celle.de oder online über die Homepage der Stadt Celle zu stellen. Für mobile Endgeräte kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden, um direkt zum Briefwahlantrag zu gelangen. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist hingegen nicht möglich.

PR

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