Dienstag, 20. Januar 2026

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Einstellung der Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben mussten

NIEDERSACHSEN. Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur Einstellung der Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben mussten, ab dem 11. Oktober 2021:

„Niedersachsen trägt den heutigen Beschluss der GMK vollumfänglich mit. Wir werden die Entschädigungszahlungen nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz für Ungeimpfte, die als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt wurden, deshalb zum 11. Oktober 2021 einstellen. Spätestens bis zu diesem Datum hatten alle Niedersächsinnen und Niedersachsen im erwerbsfähigen Alter die Gelegenheit, sich impfen zu lassen und damit eine Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt zu vermeiden. Damit ist die Einstellung der Entschädigungszahlungen auch rechtlich geboten. Am 11. Oktober enden mit der gleichen Begründung nach der neuen Bundestestverordnung zudem die kostenlosen Bürgertests für alle Erwachsenen, die sich impfen lassen können. Für die wenigen Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die noch keine ausdrückliche Impfempfehlung vorliegt, wird es auch weiterhin Entschädigungszahlungen im Quarantänefall geben. Auch Personen, die an Covid erkranken, erhalten selbstverständlich auch in Zukunft ihre Lohnfortzahlung.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des heutigen Beschlusses rufe ich alle, die es bis heute noch nicht getan haben, noch einmal eindringlich dazu auf, sich so schnell wie möglich gegen Covid impfen zu lassen! Sie schützen mit einer Impfung nicht nur sich selbst und ihre Familie und Freunde vor einer gefährlichen Infektionskrankheit, Sie tragen auch dazu bei, dass wir alle gemeinsam durch den Herbst und Winter kommen, ohne eine Überlastung unseres Gesundheitssystems fürchten zu müssen.“

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