Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle hat gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der festgestellt wird, dass im Landkreis Celle an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (25.09., 27.09.,28.09.,29.09. und 30.09.2021) der Leitindikator „Neuinfizierte“ nicht mehr über dem Wert von 50 lag. Damit ist festzustellen, dass ab dem 2.10.2021 die Schutzmaßnahmen nach Paragraf 8 der Niedersächsischen Coronaverordnung für das Gebiet des Landkreises Celle nicht mehr gelten. Die Allgemeinverfügung vom 23.09.2021 wurde daher aufgehoben.
Welche Regeln jetzt gelten, finden Sie überblicksmäßig in dieser Grafik: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2021/2021-08-25_C-VO_kompakt_-_Gesamtpaket_Grafiken_zur_neuen_Corona-Verordnung.pdf
Es gelten die Schutzmaßnahmen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung: (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html).
Eine Übersicht über die Reglungen finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html
Die Verfügung im Wortlaut können Sie hier lesen: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2021/21-09-30_Aufhebung_AV_Inzidenz_ueber_50.pdf
lkc
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