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Reise in weit entfernte Mikrokosmen und kaleidoskopartige Sphären

  • Celle

CELLE. Nach mehr als anderthalbjähriger Pause eröffnete der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Dr. Andreas Scholz heute wieder eine Kunstausstellung in dem lichtdurchfluteten Durchgang zur Bibliothek des Oberlandesgerichts. Neben der Künstlerin Heidrun Pfalzgraf nahm als Laudator auch Horst G. Brune vom Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler in Celle an der Feierlichkeit teil. In den nächsten Monaten sind hier im Oberlandesgericht abstrakte Malereien und Zeichnungen von Heidrun Pfalzgraf präsentiert.

„Endlich können wir uns wieder den schönen Dingen öffnen“, freute sich Scholz. „Es ist großartig, diesen Schritt zusammen mit Heidrun Pfalzgraf zu gehen. Ihre Kunstwerke laden – so hat sie einmal gesagt – zum Entziffern und Rätseln ein, ohne ihr Geheimnis preiszugeben. Sie führen uns mit ihren intensiven Farben, den feinen Linien und labyrinthischen Vernetzungen in eine ganz eigene Welt. Ich hoffe, dass viele Besucherinnen und Besucher den Weg in das Oberlandesgericht finden, um sich faszinieren zu lassen.“

Kunstausstellung eröffnet: Dr. Andreas Scholz, Heidrun Pfalzgraf und Horst G. Brune (v.l.n.r.)

Heidrun Pfalzgraf wurde 1954 in Karlsruhe geboren und studierte Malerei an der HBK Braunschweig bei Jobst Meier und Lars Eckert sowie bei Prof. Rolf Thiele an der Bundesakademie Wolfenbüttel. Sie ist Mitglied im Kunstverein Celle sowie im Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler in Hannover und präsentiert ihre Bilder seit vielen Jahren national und international. Sie lebt und arbeitet in Celle sowie auf der Insel Fehmarn.

Wechselnde Kunstausstellungen, die in aller Regel etwa drei Monate dauern, finden im Oberlandesgericht Celle schon seit vielen Jahren statt. Aktuelle Informationen sind dem Internetauftritt des Oberlandesgerichts (www.oberlandesgericht-celle.de) zu entnehmen. Die Ausstellung ist für Besucherinnen und Besucher des Oberlandesgerichts montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Im Gebäude des Oberlandesgerichts Celle besteht Maskenpflicht. Weitere Einschränkungen, etwa die sog. 3G-Regel, können sich aus den jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen ergeben.

PR
Foto: OLG Celle

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