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Zukunft Celle: „In Celle wurde gegen Wahlgrundsätze verstoßen“

  • Celle

CELLLE. Auch die Wählergruppe „Zukunft Celle“ hat sich nach ausgiebiger Prüfung entschieden, gegen die Kommunalwahl in Celle Widerspruch einzulegen.

„Heute gingen die Widersprüche an die zuständigen Stellen hinaus.“ so Dr. Jörg Rodenwaldt von Zukunft Celle. „Es geht uns nicht darum, auf ein positiveres Ergebnis für uns zu spekulieren, denn „Zukunft Celle“ kann als acht Monate junge Graswurzelorganisation mit drei Mandaten ganz zufrieden sein. Hier geht es um Grundsätze des Wahlrechtes, gegen die verstoßen wurde. Das können wir so nicht hinnehmen.“

Inga Marks (Zukunft Celle): „Es wurde bspw. gegen den Wahlgrundsatz der Geheimhaltung (§4 des Nds. Wahlgesetzes), der die größte Priorität hat, verstoßen. Die Briefkästen (Wahlurnen) waren übervoll, Wahlbriefe wurden im Alten Rathaus im offenen Pappkarton eingesammelt. Weiterhin wurde gegen den Grundsatz, Zugang zur Wahl, verstoßen. Wahllokale öffneten wegen falscher Wahlscheine einen Tag später, obwohl in der Presse der 23.08.2021 angekündigt wurde. Die Exerzierhalle schloss am 09.09.2021 drei Stunden vorher ihre Pforte für WählerInnen und am Freitag vor der Wahl wurden alle Wahllokale, entgegen früheren Jahren, schon um 13 Uhr geschlossen. Wäre die Veröffentlichung dieses unüblichen, eingeschränkten Zuganges zur Wahl ausreichend bekannt gegeben, hätten nicht so viele BürgerInnen vor verschlossener Tür gestanden, die somit ihr Wahlrecht nicht ausüben konnten. Die Kommunalwahl in Celle muss wegen dieser Gesetzesverstöße in Gänze wiederholt werden!“ Marks abschließend.

PR

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