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CDU: „Ampel in Berlin lässt Kommunen im Stich“

NIEDERSACHSEN. „Im Deutschen Bundestag wurde heute eine schnelle Fristverlängerung für Investitionsmittel zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern abgelehnt. Die Ampel taktiert damit rein parteipolitisch, lässt die Kommunen im Stich und nimmt Baustopps an den Schulen in Niedersachsen billigend in Kauf. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Landkreise, Städte und Gemeinden im ganzen Land, die sich bemühen, den von Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zügig umzusetzen“, kommentiert der neue kultuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Fühner die heutige Debatte in Berlin.

Dabei machten Lieferengpässe bei Baumaterialien und eine angespannte Lage im Handwerk es den Schulträgern und Horten derzeit unmöglich, die Abruffrist zum 31. Dezember dieses Jahres einzuhalten. Der von CDU und CSU in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur schnellen Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2022 hätte sichergestellt, dass begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr mit einer gesicherten Finanzierung weitergeführt werden können.

„SPD, Grüne und FDP im Bund haben den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannt, während ihre Parteifreunde im Niedersächsischen Landtag eine schnelle Fristverlängerung im Oktober-Plenum gemeinsam mit der CDU-Fraktion befürwortet haben. Leidtragende sind am Ende Familien und Kinder in unserem Land. Bund und Länder müssen nun schnell gemeinsam Verantwortung übernehmen, eine schnelle Fristverlängerung umsetzen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken“, mahnt Fühner.

Der Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) nimmt zu der Entscheidung im Bundestag wie folgt Stellung: „Die aktuelle Corona-Lage ist sehr besorgniserregend. Die Lage in immer mehr Regionen unseres Landes wird von Tag zu Tag angespannter. Angesichts dramatisch steigender Infektionszahlen im ganzen Bundesgebiet braucht es schnelle, wirksame und möglichst bundesweite Lösungen. Die Union hat dabei eine klare Linie: Wir haben im Bundestag den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beantragt. Diese Feststellung haben wir mehrfach seit März 2020 im Deutschen Bundestag getroffen. Sie ist heute leider richtiger denn je. Das Auslaufenlassen der epidemischen Lage durch rot-grün-gelb ist fahrlässig. Denn die epidemische Lage von nationaler Tragweite aktiviert einen wirksamen und bewährten Instrumentenkasten. Das rot-grün-gelbe Bündnis hat bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Teil unserer Änderungswünsche in seinen Gesetzestext aufgenommen. Allerdings wird der Werkzeugkasten zur Bekämpfung der Pandemie für die Länder unverhältnismäßig eingeschränkt, nimmt ihnen Handlungsspielraum und setzt ein völlig falsches Signal, so dass ich im Ergebnis diesem Gesetz nicht zugestimmt habe.“

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